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Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?

Tim28 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi!
ich habe mir neulich etwas bei einem Online-Händler geakuft, nun will ich aber die Ware zurücksenden(ist noch innerhalb der 14 tage-Frist)
Jetzt habe ich eine Frage an die Juristen^^: Auf dem Garantieschein steht zwar, dass ich das Porto zu bezahlen habe, aber ich bin anderer Meinug. Ich glaube, dass ich schon des öfteren gelesen habe, dass der Verkäufer das Porto zu tragen hat, auch wenn er es anders auf den Garantieschein schreibt!
Also, wie ist das jetzt?
DANKE
Tim

charlie62 dl7awl „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Warenwerten unter 40,- EUR...“
Optionen
Richtig ist: Grundsätzlich hat der Verkäufer das Rücksendeporto zu tragen! Das ist also der vom Gesetz vorgesehene Normalfall. Nur kann das eben für einen Warenwert unter 40,- EUR vertraglich abbedungen werden, bei höheren Beträgen jedoch nicht.

Das stimmt so nicht ganz.

Der Gesetzgeber hat den Verkäufern jetzt das Recht eingeräumt, den Verbrauchern die Rücksendekosten auch dann aufzuerlegen, wenn der Preis über 40 Euro liegt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn "die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht" wurde.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009