Hi!
ich habe mir neulich etwas bei einem Online-Händler geakuft, nun will ich aber die Ware zurücksenden(ist noch innerhalb der 14 tage-Frist)
Jetzt habe ich eine Frage an die Juristen^^: Auf dem Garantieschein steht zwar, dass ich das Porto zu bezahlen habe, aber ich bin anderer Meinug. Ich glaube, dass ich schon des öfteren gelesen habe, dass der Verkäufer das Porto zu tragen hat, auch wenn er es anders auf den Garantieschein schreibt!
Also, wie ist das jetzt?
DANKE
Tim
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn der Warenwert über 40 Euro liegt, zahlt es der Händler.
Lese hier:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/