Hi!
ich habe mir neulich etwas bei einem Online-Händler geakuft, nun will ich aber die Ware zurücksenden(ist noch innerhalb der 14 tage-Frist)
Jetzt habe ich eine Frage an die Juristen^^: Auf dem Garantieschein steht zwar, dass ich das Porto zu bezahlen habe, aber ich bin anderer Meinug. Ich glaube, dass ich schon des öfteren gelesen habe, dass der Verkäufer das Porto zu tragen hat, auch wenn er es anders auf den Garantieschein schreibt!
Also, wie ist das jetzt?
DANKE
Tim
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
man muss 2 Fälle unterscheiden:
1. Die Portokosten für die Lieferung der Ware an dich trägst du, soweit dies bei Vertragsschluss so bestimmt war,
2. die für den Rücktransport bei Wahrnemung des Widerspruchsrechts trägt der Händler, wenn der Warenwert mehr als 40 € beträgt, sonst auch du.
Gruss
Elblindo