Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Warenwerten unter 40,- EUR grundsätzlich das Rücksendeporto vom Käufer zu tragen ist.
Richtig ist: Grundsätzlich hat der Verkäufer das Rücksendeporto zu tragen! Das ist also der vom Gesetz vorgesehene Normalfall. Nur kann das eben für einen Warenwert unter 40,- EUR vertraglich abbedungen werden, bei höheren Beträgen jedoch nicht.
Das bedeutet: beträgt der Warenwert unter 40,- EUR, dann kommt es darauf an, ob in den AGBs oder sonstigen Teilen des Kaufvertrages (z.B. Angebot) eine entsprechende Klausel zu finden ist. Oft wird das der Fall sein, weil der Verkäufer natürlich nichts verschenken will. Wenn aber eine solche Klausel fehlt, hat der Verkäufer ohne Wenn und Aber auch unter 40,- EUR die Rücksendekosten zu tragen!
Grundsätzlich darf der Verkäufer die Versandform wählen. Wer ohne Rückfrage eine "zu teure" Versandform wählt, kann u.U. auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
Die Rechtslage ist also eindeutig. Wie man allerdings den Erstattungsanspruch für vorgestreckte Versandkosten durchsetzt, falls der Verkäufer sich stur stellt, ist eine andere Frage, niemand wird ja wegen 6,70 (oder so) vor Gericht ziehen. Da ist also u.U. Fantasie und Kreativität gefragt...
(Ohne Gewähr, IANAL)
HTH und Grüße,
Manfred
P.S.: Und noch ein Irrtum: Es gibt kein "Fernabsatzgesetz" mehr. Die entsprechenden Inhalte sind inzwischen ins BGB übernommen worden.