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Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?

Tim28 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi!
ich habe mir neulich etwas bei einem Online-Händler geakuft, nun will ich aber die Ware zurücksenden(ist noch innerhalb der 14 tage-Frist)
Jetzt habe ich eine Frage an die Juristen^^: Auf dem Garantieschein steht zwar, dass ich das Porto zu bezahlen habe, aber ich bin anderer Meinug. Ich glaube, dass ich schon des öfteren gelesen habe, dass der Verkäufer das Porto zu tragen hat, auch wenn er es anders auf den Garantieschein schreibt!
Also, wie ist das jetzt?
DANKE
Tim

Loopi© Tim28 „Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?“
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Wenn der Warenwert über 40 Euro liegt, zahlt es der Händler.

Lese hier:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Dr. Hook Loopi© „Wenn der Warenwert über 40 Euro liegt, zahlt es der Händler. Lese hier:...“
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Hi,

Ein Bekannter von mir hatte sich bei ELV eine DCF PC-Uhr gekauft, die dann anscheinend
großer Schrott war.
Nach 1 Woche hat er sie zurückgeschickt.

Er schickte es kostenlos zurück, da ein Retourenschein dabei war.
So hat er sein komplettes Geld wiederbekommen, auch das Porto vom Kauf.

Soll heißen: Auch sooo kann's gehen.

cu

Dr. Hook

elblindo Tim28 „Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?“
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Hallo,

man muss 2 Fälle unterscheiden:

1. Die Portokosten für die Lieferung der Ware an dich trägst du, soweit dies bei Vertragsschluss so bestimmt war,
2. die für den Rücktransport bei Wahrnemung des Widerspruchsrechts trägt der Händler, wenn der Warenwert mehr als 40 € beträgt, sonst auch du.

Gruss

Elblindo

out-freyn Tim28 „Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?“
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Wenn der Verkäufer keinen Rücksendeaufkleber beilegt, musst Du i.d.R. auch bei einem Warenwert von > 40 € das Porto erstmal vorstrecken. Die meisten Versender nehmen unfreie Sendungen nicht an. Das Porto wird aber dann erstattet.

dl7awl Tim28 „Käufer muss bei Rückgabe Versand zahlen-rechtens?“
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Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Warenwerten unter 40,- EUR grundsätzlich das Rücksendeporto vom Käufer zu tragen ist.

Richtig ist: Grundsätzlich hat der Verkäufer das Rücksendeporto zu tragen! Das ist also der vom Gesetz vorgesehene Normalfall. Nur kann das eben für einen Warenwert unter 40,- EUR vertraglich abbedungen werden, bei höheren Beträgen jedoch nicht.

Das bedeutet: beträgt der Warenwert unter 40,- EUR, dann kommt es darauf an, ob in den AGBs oder sonstigen Teilen des Kaufvertrages (z.B. Angebot) eine entsprechende Klausel zu finden ist. Oft wird das der Fall sein, weil der Verkäufer natürlich nichts verschenken will. Wenn aber eine solche Klausel fehlt, hat der Verkäufer ohne Wenn und Aber auch unter 40,- EUR die Rücksendekosten zu tragen!

Grundsätzlich darf der Verkäufer die Versandform wählen. Wer ohne Rückfrage eine "zu teure" Versandform wählt, kann u.U. auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Die Rechtslage ist also eindeutig. Wie man allerdings den Erstattungsanspruch für vorgestreckte Versandkosten durchsetzt, falls der Verkäufer sich stur stellt, ist eine andere Frage, niemand wird ja wegen 6,70 (oder so) vor Gericht ziehen. Da ist also u.U. Fantasie und Kreativität gefragt...

(Ohne Gewähr, IANAL)

HTH und Grüße,

Manfred

P.S.: Und noch ein Irrtum: Es gibt kein "Fernabsatzgesetz" mehr. Die entsprechenden Inhalte sind inzwischen ins BGB übernommen worden.

charlie62 dl7awl „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Warenwerten unter 40,- EUR...“
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Richtig ist: Grundsätzlich hat der Verkäufer das Rücksendeporto zu tragen! Das ist also der vom Gesetz vorgesehene Normalfall. Nur kann das eben für einen Warenwert unter 40,- EUR vertraglich abbedungen werden, bei höheren Beträgen jedoch nicht.

Das stimmt so nicht ganz.

Der Gesetzgeber hat den Verkäufern jetzt das Recht eingeräumt, den Verbrauchern die Rücksendekosten auch dann aufzuerlegen, wenn der Preis über 40 Euro liegt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn "die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht" wurde.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009