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Verkäufertricks bei Ebay

burhan / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wir hatten ja grade das Them Versandkosten bei Ebay. SD-Card für 4,88 Euro und Porto 31,99 Euro.

Nun möchte mein Kumpel die Karte wieder zurücksenden, weil alle MP3 drauf Aussetzer haben und JPG-Bilder der Digitalkamera unlesbar sind. Karte defekt.
Der Verkäufer verlangt einen versicherten Rückversand und will nur die 4,88 Euro zurückzahlen. Mein Kumpel hätte dann einen "Schaden" von weit über 30 Euro.

Ich riet ihm nun, die Karte nur umzutauschen gegen eine Funktionierende, damit der Schaden begrenzt ist. Ich riet ihm zum preiswerten Einwurfeinschreiben, versichert bis 20 Euro.
Und zukünftig im solche Sachen im normalen Ladengeschäft zu kaufen.

dirk42799 SCanisius „Hallo Dirk, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung, Du scheinst da ja...“
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Hi Scanisius,

man merkt in der Tat eine erhöhte Betrugsbereitschaft bei ebay & Co.
Auf der Nickles-Startseite habe ich kürzlich da auch noch einen Bericht drüber gesehen...

In der Tat: ich bin Verkäufer und Jurist... ;-)

Aber davon mal abgesehen:
das Urteil, das Du oben erwähnst, würde ich gerne mal sehen. Denn man muß immer beachten, in welcher Instanz es ergangen ist und ob die Streitsache nicht u. U. vor einem höheren Gericht anders ausgegangen ist.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland aber Privatautonomie, d. h. Du kannst mit wem Du willst über (fast alles) was Du willst einen Kaufpreis zu einem beliebigen Preis schließen.
Und wenn ich Dir meinen (imaginären) Ferrari für EUR 1,-- verkaufe, dann geht das so.
Außerdem hängt die Argumentation immer von der Seite ab, auf der man steht. Als Verkäufer würde ich auch kein Auto für EUR 2,50 rausrücken wollen. Aber grundsätzlich ist Vertrag gleich Vertrag. Vielleicht kannst Du mal das Urteil (Aktenzeichen, Fundstelle,...) hier posten.

Nachbesserung heißt: der Verkäufer kann die Karte reparieren (wenn er sich das zutraut und die Karte danach funktioniert: warum nicht?) oder austauschen. Wenn ihm letzteres subjektiv unmöglich ist oder die Nachbesserung 3x nicht erfolgreich war, dann muß er den Kaufpreis erstatten - leider ohne Versandkosten (mal sehen, wann Kolti das schnallt!).
Hinsichtlich neue Karte besorgen für EUR 4,99: wie er das macht, ist nicht Dein Problem. Zwar darfst Du nicht von ihm verlangen, daß er auf Teufel kommt raus für 3 Mio $ vom Mond eine Karte einfliegen läßt, aber für den Fall wäre ihm ja immer noch die Erstattung des Kaufpreises möglich.

Daß das kein Betrug ist, ist mittlerweile klar - auch wenn man sich als Laie nach Strich und Faden betrogen fühlt.

Tja, man könnte glatt vermuten, daß nur noch Anwälte bei ebay absichtlich Schund zu überteuerten Preisen verkaufen, damit sie selber was zu tun bekommen und die Rechtsschutzversicherungen ans zahlen kommen.

Aber fassen wir zusammen: EUR 4,99 für die Karte kannst Du wiederverlangen. Allerdings mußt Du dann auch für den Rückversand zum Verkäufer aufkommen (Umschlag + Porto = ca. EUR 1,50), da der Kaufpreis unter EUR 40,-- liegt.
Die Versandkosten i. H. v. EUR 31,soundsoviel kannst Du Dir von der Backe putzen.
Und ob sich für knapp EUR 5,-- ein Rechtsstreit lohnt... da würde Dir die Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit einen 5-Euro-Schein zuschicken - das ist für die günstiger als ein Verfahren.

Dirk

falsch! dirk42799
He, Jurist Kolti