Wir hatten ja grade das Them Versandkosten bei Ebay. SD-Card für 4,88 Euro und Porto 31,99 Euro.
Nun möchte mein Kumpel die Karte wieder zurücksenden, weil alle MP3 drauf Aussetzer haben und JPG-Bilder der Digitalkamera unlesbar sind. Karte defekt.
Der Verkäufer verlangt einen versicherten Rückversand und will nur die 4,88 Euro zurückzahlen. Mein Kumpel hätte dann einen "Schaden" von weit über 30 Euro.
Ich riet ihm nun, die Karte nur umzutauschen gegen eine Funktionierende, damit der Schaden begrenzt ist. Ich riet ihm zum preiswerten Einwurfeinschreiben, versichert bis 20 Euro.
Und zukünftig im solche Sachen im normalen Ladengeschäft zu kaufen.
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dazu muß ich leider sagen, daß Du nicht recht hast.
Das ist kein Betrug.
Es ist zwar ganz klar eine Frechheit, die ist aber gesetzlich nicht verboten. ;-)
Wir stimmen darüber ein, daß es link ist, eine wahre zu einem geringen Preis zu verkaufen, gleichzeitig aber überhöhte Portokosten zu verlangen.
Und hier muß man differenzieren:
a) Kaufpreis
b) Versandkosten
ad a) der Kaufpreis liegt nun einmal bei EUR 4,99 (glaube ich, oder?). Ist die Ware nun defekt, hat der Verkäufer - sofern er das Teil sofort zurücknimmt und nicht auf sein Nachbesserungsrecht pocht - nur den Kaufpreis zurückzuerstatten. Traurig, aber wahr; denn die Leistung des Versandes hat der Käufer ja de facto in Anspruch genommen, die Ware wurde ihm ja schließlich auch geliefert.
ad b) das diskutable hinsichtlich der Versandkosten ist, daß (offensichtlich) Versand aus Hong Kong angekündigt war, das ganze dann aber in einem Umschlag aus D´land kam. Und hier gebe ich Dir recht: hier kann man m. E. von Betrug sprechen. Der Käufer glaubte aufgrund der Artikelbeschreibung, daß der Artikel aus HK versendet würde und überwies daher den Kaufpreis zzgl. Versandkosten. Dem war aber nicht so und somit hat man nach meiner Auffassung einen handfesten Betrug. Und genau DAS würde ich ebay melden und dem Verkäufer mitteilen, daß man das tut und sich außerdem weitere Schritte (Strafanzeige) vorbehält, sollte er das zuviel gezahlte Porto nicht erstatten.
Das ganze gilt natürlich nur, wenn in der Auktion wirklich stand (wörtlich oder ähnlich): "Die Ware wird aus HK verschickt. Versandkosten daher EUR 31,99."
Zwar muß man grundsätzlich zwischen Porto-, Verpackungs- und Versandkosten differenzieren (Porto + Verpackung = Versand), sodaß der Verkäufer da Spielraum hat. Nur weil etwas nur EUR 1,-- Porto kostet, heißt das nicht, daß der Versand nur EUR 1,-- kostet.
Aber wenn die gezahlten Versandkosten im Verhältnis zur tatsächlich erbrachten Leistung (Luftumschlag [EUR 0,50] und Briefmarke [EUR 1,45]) nicht im Verhältnis stehen (wie hier), dann würde ich mir derartige Schritte vorbehalten, bei meiner Rechtsschutzversicherung die Übernahme zusichern lassen und das ganze groß aufziehen.
Wehret den Anfänge(r)n...! :-)
Dirk