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Verkäufertricks bei Ebay

burhan / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Wir hatten ja grade das Them Versandkosten bei Ebay. SD-Card für 4,88 Euro und Porto 31,99 Euro.

Nun möchte mein Kumpel die Karte wieder zurücksenden, weil alle MP3 drauf Aussetzer haben und JPG-Bilder der Digitalkamera unlesbar sind. Karte defekt.
Der Verkäufer verlangt einen versicherten Rückversand und will nur die 4,88 Euro zurückzahlen. Mein Kumpel hätte dann einen "Schaden" von weit über 30 Euro.

Ich riet ihm nun, die Karte nur umzutauschen gegen eine Funktionierende, damit der Schaden begrenzt ist. Ich riet ihm zum preiswerten Einwurfeinschreiben, versichert bis 20 Euro.
Und zukünftig im solche Sachen im normalen Ladengeschäft zu kaufen.

_Quax burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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Klingt vielleicht hart - sorry - , Dein Kumpel soll die Karte einfach in die Tonne treten und sich beim Händler um die Ecke oder meinetwegen auch im I-Net bei einem vertrauenswürdigen Händler (z.b. Reichelt.de, Alternate, PCking, Nordpc, Mindfactory etc etc) eine neue kaufen.

cu _Quax

Kolti _Quax „Klingt vielleicht hart - sorry - , Dein Kumpel soll die Karte einfach in die...“
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Und dem auch eine Rote reinknallen.

dirk42799 Kolti „Und dem auch eine Rote reinknallen.“
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naja, eine negative Bewertung ist hier (leider) nocht nicht gerechtfertigt.
Du mußt (leider) den Verkäufer auf den Mangel hinweisen (hast Du ja wohl schon getan).
Das deutsche Gewährleistungsrecht sieht kostenfreie Rücksendungen leider erst bei einem Kaufpreis von EUR 40,-- oder höher vor.
Demnach hast Du die Rücksendekosten zu tragen. Und von den Ursprungsportokosten siehst Du auch nix wieder, denn Du hast die (Versand-)Leistung ja in Anspruch genommen.

Ist die Rücksendeadresse in D´land?
Ich erinnere mich: Versand angebl. aus Hong Kong für über EUR 30,-- und dann kam Briefversand aus D´land...., oder?

Falls Rücksendeadresse in D´land: Einschreiben genügt.

Dirk

markus86xxx burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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wie naiv seit Ihr denn? Versandkosten VORHER abklären dann denken, nochmals denken und dann VIELLEICHT bieten. Und das eine einzelene Speicherkarte aus HongKong geschickt wird... *Kopfschüttel*

burhan markus86xxx „wie naiv seit Ihr denn? Versandkosten VORHER abklären dann denken, nochmals...“
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Es gaht ja nun darum, daß der Verkäufer den Wert der Karte erhalten hat (4,88 + 31,99 = 36,87) aber durch die Trickserei mit den hohen Versandkosten lacht er sich eins, denn er muß nach dem Gewährleistungsrecht nur die 4,88 erstatten.

Ich habe meinem Kumpel nun gesagt, vergess alles, kaufe bei Reichelt, Conrad etc, die sind Umtauschkulant.

Übrigens habe ich gestern auch so einen Trickser bei ebay gesehen. MP3-Player mit 1GB für 1,99 Euro! Versandkosten 49,99!
Im Fall des Falles ersetzt er dann 1,99! Also Finger weg.

Conqueror burhan „Es gaht ja nun darum, daß der Verkäufer den Wert der Karte erhalten hat 4,88...“
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An jedem Tag steht ein Dummer aud,man muß Ihn nur finden.

Auf Ebay bezogen, dafür kann Ebay nichts, es sollte nur der ganze Text gelesen werden, und nicht nur kurz überflogen....................
Und danach das Gehirn einschalten...............

senf Conqueror „Dazu kann man nur folgendes sagen“
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Du hast recht, mehr gibt es zu diesem Thema wirklich nicht zu sagen!

hulk 8150 markus86xxx „wie naiv seit Ihr denn? Versandkosten VORHER abklären dann denken, nochmals...“
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Also ich hab mal ein 2,50 Teil ( Modulator für I-Pod) aus Hong Kong bekommen, hat um die 5€ Versand gekostet..
h.

Andreas42 burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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Hi!

Man kann's nicht oft genug sagen: Portowucher_bei_Ebay_von_burhan.
;-)

Bis dann
Andreas

SCanisius burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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Sorry Leute, hab jetzt auch noch mal über das ganze nachgedacht.... und da fiel mir wieder ein, dass der gute Indronil doch geschrieben hat (in dem anderen Thread zu diesem Thema) dass er es nicht leiden kann, wenn man Verkäufer, die mit diesen Tricks arbeiten, nicht bei E-Bay meldet. Ich glaube er sprach von Denunziantentum oder so....

Wenn man jetzt den Verlauf hier betrachtet und feststellen muss, dass das Teil, was man zu einem billigen Preis aber teuren Versandkosten gekauft hat, defekt ist, und nun der Händler sagen kann: Okay nehme ich zurück, aber eben nur zu dem billigen Preis den es gekostet hat OHNE Versandkosten ... dann ist das meiner Meinung nach Betrug! Und nicht nur so hinters licht führen, sondern Betrug! Der wahre Wert des Produktes wird bei defekt eben nicht rückerstattet!

Von daher kann ich Indronils Position überhaupt nicht nachvollziehen. Wieso sollte ich solche Verkäufer nicht bei ebay melden? Es geht ja nicht nur um den Verlust der Provision für ebay sondern eben auch um solche Dinge wie oben beschrieben!

Was sagt ihr dazu?

MFG

SCanisius

dirk42799 SCanisius „Sorry Leute, hab jetzt auch noch mal über das ganze nachgedacht.... und da fiel...“
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dazu muß ich leider sagen, daß Du nicht recht hast.
Das ist kein Betrug.

Es ist zwar ganz klar eine Frechheit, die ist aber gesetzlich nicht verboten. ;-)

Wir stimmen darüber ein, daß es link ist, eine wahre zu einem geringen Preis zu verkaufen, gleichzeitig aber überhöhte Portokosten zu verlangen.

Und hier muß man differenzieren:
a) Kaufpreis
b) Versandkosten

ad a) der Kaufpreis liegt nun einmal bei EUR 4,99 (glaube ich, oder?). Ist die Ware nun defekt, hat der Verkäufer - sofern er das Teil sofort zurücknimmt und nicht auf sein Nachbesserungsrecht pocht - nur den Kaufpreis zurückzuerstatten. Traurig, aber wahr; denn die Leistung des Versandes hat der Käufer ja de facto in Anspruch genommen, die Ware wurde ihm ja schließlich auch geliefert.

ad b) das diskutable hinsichtlich der Versandkosten ist, daß (offensichtlich) Versand aus Hong Kong angekündigt war, das ganze dann aber in einem Umschlag aus D´land kam. Und hier gebe ich Dir recht: hier kann man m. E. von Betrug sprechen. Der Käufer glaubte aufgrund der Artikelbeschreibung, daß der Artikel aus HK versendet würde und überwies daher den Kaufpreis zzgl. Versandkosten. Dem war aber nicht so und somit hat man nach meiner Auffassung einen handfesten Betrug. Und genau DAS würde ich ebay melden und dem Verkäufer mitteilen, daß man das tut und sich außerdem weitere Schritte (Strafanzeige) vorbehält, sollte er das zuviel gezahlte Porto nicht erstatten.

Das ganze gilt natürlich nur, wenn in der Auktion wirklich stand (wörtlich oder ähnlich): "Die Ware wird aus HK verschickt. Versandkosten daher EUR 31,99."
Zwar muß man grundsätzlich zwischen Porto-, Verpackungs- und Versandkosten differenzieren (Porto + Verpackung = Versand), sodaß der Verkäufer da Spielraum hat. Nur weil etwas nur EUR 1,-- Porto kostet, heißt das nicht, daß der Versand nur EUR 1,-- kostet.
Aber wenn die gezahlten Versandkosten im Verhältnis zur tatsächlich erbrachten Leistung (Luftumschlag [EUR 0,50] und Briefmarke [EUR 1,45]) nicht im Verhältnis stehen (wie hier), dann würde ich mir derartige Schritte vorbehalten, bei meiner Rechtsschutzversicherung die Übernahme zusichern lassen und das ganze groß aufziehen.

Wehret den Anfänge(r)n...! :-)

Dirk

SCanisius dirk42799 „dazu muß ich leider sagen, daß Du nicht recht hast. Das ist kein Betrug. Es...“
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Hallo Dirk,

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung, Du scheinst da ja echt Ahnung zu haben (bist Du selbst Verkäufer oder Jurist ?? :-))

ABER: Ich habe da vor einiger Zeit ein nettes Urteil gelesen, dass es unzulässig ist, einen Artikel zu verkaufen, wenn der Wert des Artikels und der reelle Kaufpreis in keinem Verhältnis zueinander stehen. Damals sollte ein Auto für 2,50 verkauft werden, der Kaufvertrag wurde aber durch das Gericht für null und nichtig erklärt. Die Preisspanne ist hier zwar nicht so enorm, aber dennoch steht beides in keinem Verhältnis zueinander...

Ausserdem: Natürlich hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung, auf das er pochen kann. Aber was will man machen, wenn der Verkäufer sagt tut mir leid, hab keine Karte mehr, kann nur das Geld zurückerstatten (natürlich OHNE Versandkosten!)... Wie soll ich ihn denn dazu bringen mir eine neue Karte zu besorgen? Für 4,99?????
In so fern ist das doch irgendwie Betrug, wenn auch nicht im juristischen Sinne!

Ansonsten gebe ich Dir voll recht, dass ich da auch gern den Anwalt einschalten würde. Ich muss nur sagen, ich merke immer mehr, dass diese Praxis: WIr klagen halt mal in Deutschland langsam zur gängigen Masche wird (sowohl von der Seite die im Recht sind als auch von der Seite die gern im Recht wären!). Liegt das daran, dass die Menschen dank Ebay alle viel betrügerischer geworden sind?

MFG

SCanisius

dirk42799 SCanisius „Hallo Dirk, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung, Du scheinst da ja...“
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Hi Scanisius,

man merkt in der Tat eine erhöhte Betrugsbereitschaft bei ebay & Co.
Auf der Nickles-Startseite habe ich kürzlich da auch noch einen Bericht drüber gesehen...

In der Tat: ich bin Verkäufer und Jurist... ;-)

Aber davon mal abgesehen:
das Urteil, das Du oben erwähnst, würde ich gerne mal sehen. Denn man muß immer beachten, in welcher Instanz es ergangen ist und ob die Streitsache nicht u. U. vor einem höheren Gericht anders ausgegangen ist.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland aber Privatautonomie, d. h. Du kannst mit wem Du willst über (fast alles) was Du willst einen Kaufpreis zu einem beliebigen Preis schließen.
Und wenn ich Dir meinen (imaginären) Ferrari für EUR 1,-- verkaufe, dann geht das so.
Außerdem hängt die Argumentation immer von der Seite ab, auf der man steht. Als Verkäufer würde ich auch kein Auto für EUR 2,50 rausrücken wollen. Aber grundsätzlich ist Vertrag gleich Vertrag. Vielleicht kannst Du mal das Urteil (Aktenzeichen, Fundstelle,...) hier posten.

Nachbesserung heißt: der Verkäufer kann die Karte reparieren (wenn er sich das zutraut und die Karte danach funktioniert: warum nicht?) oder austauschen. Wenn ihm letzteres subjektiv unmöglich ist oder die Nachbesserung 3x nicht erfolgreich war, dann muß er den Kaufpreis erstatten - leider ohne Versandkosten (mal sehen, wann Kolti das schnallt!).
Hinsichtlich neue Karte besorgen für EUR 4,99: wie er das macht, ist nicht Dein Problem. Zwar darfst Du nicht von ihm verlangen, daß er auf Teufel kommt raus für 3 Mio $ vom Mond eine Karte einfliegen läßt, aber für den Fall wäre ihm ja immer noch die Erstattung des Kaufpreises möglich.

Daß das kein Betrug ist, ist mittlerweile klar - auch wenn man sich als Laie nach Strich und Faden betrogen fühlt.

Tja, man könnte glatt vermuten, daß nur noch Anwälte bei ebay absichtlich Schund zu überteuerten Preisen verkaufen, damit sie selber was zu tun bekommen und die Rechtsschutzversicherungen ans zahlen kommen.

Aber fassen wir zusammen: EUR 4,99 für die Karte kannst Du wiederverlangen. Allerdings mußt Du dann auch für den Rückversand zum Verkäufer aufkommen (Umschlag + Porto = ca. EUR 1,50), da der Kaufpreis unter EUR 40,-- liegt.
Die Versandkosten i. H. v. EUR 31,soundsoviel kannst Du Dir von der Backe putzen.
Und ob sich für knapp EUR 5,-- ein Rechtsstreit lohnt... da würde Dir die Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit einen 5-Euro-Schein zuschicken - das ist für die günstiger als ein Verfahren.

Dirk

Kolti dirk42799 „Hi Scanisius, man merkt in der Tat eine erhöhte Betrugsbereitschaft bei ebay...“
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Hat die Sache einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).


Dieses ist keine Rechtsberatung, dafür ist der Jurist zuständig.

dirk42799 Kolti „Du Pseudo-Jurist, weißt Du was BGB ist?“
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Und jetzt, Du Profi, verrat mir nur noch, wo wir über die Portokosten bei Nachbesserung diskutiert haben?
Es ging um Widerruf bzw. Anfechtung (hier keine Portokostenerstattung), Du redest über die Versandkostenerstattung bei Nachbesserung (die, wie Du richtig feststellst, vom VK getragen werden muß. Diese beinhaltet aber nicht die anfangs gezahlten EUR 31,99.

Jetzt darfst Du wieder... *yawn*

Indronil Ghosh SCanisius „Sorry Leute, hab jetzt auch noch mal über das ganze nachgedacht.... und da fiel...“
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ich denke die kernfrage ist bereits von dirk42799 beantwortet.
zu dem rest schreibe ich vieleicht nachher noch mal muß erstmal arbeiten ;)

Kolti burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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Wenn jemand diese Praxis betreibt, dann will er eBay-Gebühren sparen.
Ist sein gutes Recht und nur für eBay selbst interessant.

Tritt am vom Kauf zurück, dann hazt man natürlich Pech wegen der Vesanbdkosten.

Ist das Teil aber defekt, dann hat der VK für alles gerade zustehen.

Entweder tauscht er es auf seine Kosten um, dann hat der Käufer ein heiles Teil oder er nimmmt es zurück.
Nimmt er es zurück, so muß er den Kaufpreis sowie das Porto für Hin- und Rücksendung erstatten.

Also, wo ist das Problem?

Bei der Durchsetzung? Nö, rechtliche Mittel werden für den VK nur noch teurer.

dirk42799 Kolti „Am besten Ihr hört hier auf zu diskutieren.“
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Leider falsch.

Das Porto im Falle einer Rücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer muß er dem Käufer nicht erstatten.
Ich verweise nach oben.

Dirk

Kolti dirk42799 „Leider falsch. Das Porto im Falle einer Rücknahme der Kaufsache durch den...“
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Bei einer berechtigten Reklamation wohl.
Fertig und aus.

dirk42799 Kolti „Bei einer berechtigten Reklamation wohl. Fertig und aus. “
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falsch!

Kolti burhan „Verkäufertricks bei Ebay“
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Schul lieber um auf Notar, als RA kommste nicht weit.
Höchstens als Insovenzverwalter.

dirk42799 Kolti „He, Jurist“
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dann beweis mir, daß ich falsch liege.
Andernfalls empfehle ich Schweigen.

Kolti dirk42799 „dann beweis mir, daß ich falsch liege. Andernfalls empfehle ich Schweigen.“
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habe ich um 22.50 mit den entsprechenden §§ des BGB.

Das wäre ja noch schöner, wenn der Kunde nur der Dumme ist.

charlie62 Kolti „habe ich um 22.50 mit den entsprechenden des BGB. Das wäre ja noch schöner,...“
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