Ein Freund hat über Ebay eine SD-Card gekauft, 512 MB für sage und schreibe 4,88 Euro. Porto aber 31,99 Euro. Nun gut, er hat es gemacht, wohl seine Brille nicht aufgesetzt. Die Ware sollte ja aus HongKong kommen. Aber es kam eine Warensendung für 45 Cent aus Deutschland. Nun ist er wütend, will negativ bewerten. Ich warne ihn davor, denn er kann ja auch eine Negative bekommen, es stand ja definitiv in der Auktion.
Ich kaufe grundsätzlich nicht bei Versandkostenwucherer.
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Unachtsamkeit auf Seiten des Käufers ist die eine Sache. Verkäufer, die ganz offensichtlich auf diese Unachtsamkeit setzen, mit sehr günstigen Preisen ködern, dreist offensichtlich in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehende "Versandkosten" verlangen und durch diese krumme Tour noch zusätzlich bei den ebay-Gebühren sparen, sind die andere Seite der Medaille.
Und mit offenbar falschen Behauptungen (angeblich Lieferung aus Hong Kong, tatsächlich aber Versand aus Deutschland) bekommt das Ganze schon den Anschein des Betruges - wenn vielleicht auch nicht nach juristischem Tatbestand, dann nach allgemeinem Verständnis.
Über die Berechtigung einer negativen Bewertung von Seiten des Käufers kann man da streiten. Ich würde eher eine neutrale mit sachlicher Beschreibung der Umstände geben.
Aus Sicht des betroffenen Käufers würde ich es aber durchaus für legitim halten, die ganz offensichtliche Gebührenumgehung ebay zu melden. Warum soll der V. mit seinem unlauteren Verhalten weiterhin ebay und andere Käufer schädigen dürfen?
Gruß, fritzcarraldo