Hi,
Ich hab da mal ne Frage ob das lt. VE zulässig ist:
Und zwar hab ich mir meine TK-Installation mal ordentlich nach Telekom-Vorschrift gemacht und die ganze Erdungsdräthe mal an meinem Qualte angelegt und zum Potenzialausgleich geführt. Das war auch kein Problem (3m H05-...).
Jetzt hab ich oben aber nochmal ne Unterveteilung. Das sollten die Erdungsdräthe logischerweise auf auf Erdpotenzial kommen. Ich hab aber keinen Potenzialausgleich in der Nähe.
Jetzt wollte ich das an für sich auf den Schutzleiter (PE) der nächsten Steckdose legen, wobei mir da Zweifel kommen, ob das überhaupt zulässig ist.
Ne Heizung ist zwar auch in der Nähe, aber das ist auch nicht das Wahre, bringt nachher nur Sauerreien ins Signal.
Zur Info: Haus ist von 1998, sollte also ein TN-S-Netz sein.
Geht das so, oder doch besser nicht? Hab nämlich keine Lust in 30 Jahren mal in den Bau zu wandern, weil deswegen irgendeiner sich irgendwas getan hat.
cm
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Hey, danke, sehr gute Seite!
Dein Vorhaben den PE Leiter der Steckdose als PA zu benutzen, ist laut VDE auf jeden Fall verboten.
Grund? Letzenendes führt ja beides auf den PotA.
Das ergibt sich schon aus dem Umstand das nach VDE
Fernmeldeanschlussdosen und herkömmliche Steckdosen neben bzw. übereinander,
nur in speziellen Unter oder Überputzdosen mit Trennstegen verbaut werden dürfen.
Dabei spielen auch Räumliche Mindestabstände eine grosse Rolle.
Das hat aber mehr was mit Erwärmung, Induktionsspannungen und abschranken zu den L-Leitern zu tun. Der Wortlaut ist AFAIK "Leitungen mit Niederspannung und Hochspannung dürfen nicht gemeinsam geführt werden..." oder so ähnlich.
Also:
Haupt-Potenzialausgleich
Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage muß ein Haupt-Potenzialausgleich ausgeführt werden. Sehr oft wird vergessen, die Fernmeldekabel und -leitungen an den Haupt-Potenzialausgleich anzuschließen. Nicht nur noch den VDE-Normen der 0800er-Reihe , sondern auch nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100 Teil 410): 1997-01, Abschnitt 413.1.2.1 müssen die metallenen Umhüllungen von Fernmeldekabeln und -leitungen in den Haupt-Potenzialausgleich einbezogen werden. Dazu muß zwar die Einwilligung des Eigners oder Betreibers eingeholt werden, die Verantwortung zur Vermeidung jeder Gefahr liegt jedoch beim Besitzer oder Betreiber. Anlagenüberprüfungen zeigen, dass über 90% der Kabelumhüllungen nicht geerdet sind.
Gut, ob das jetzt ober den PE erfolgen darf weiß ich noch immer nicht mit Sicherheit, ich werd aber am Montag mal meinen Ausbilder und nen Elektriker dazu befragen. Wobei ich da die Befürchtung hab, dass die das auch nicht mit Gewissheit sagen können.
cm