Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo !
Dein Händler übernimmt auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für das Gerät.
Garantie übernimmt in der Regel der Hersteller.
Eine Händlergarantie ist eine freiwillige Leistung oder muß dazu gekauft werden.
Bei Nutzung der Gewährleistung muß innerhalb eines halben Jahres ab Kaufdatum der Händler
nachweisen, das der Defekt nicht schon bei Auslieferung des Gerätes bestand. Nach dieser
Frist dreht sich die Beweislast zu Deinen Ungunsten.
mfg
cutulhu