Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ja, Dein Anwalt :) Generelle Antwort darauf gibt es nicht, haengt z.B. davon ab, welche Bestimmungen in den AGB stehen, und welche davon in welchem Umfang ueberhaupt gueltig sind. Das geht zum einen sehr ins Detail und zum anderen sollte man auch schon einen gewissen juristischen Durchblick haben, um diese Frage korrekt beantworten zu koennen. Das sprengt wohl etwas den Rahmen dieses Forums, mal abgesehen davon dass Rechtsberatung nur von Rechtsanwaelten gemacht werden darf.
Hallo skunz,
ich hab das Posting erst mal auf Contra-Nepp geschoben...
Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten.
Wenn die Schäden unmittelbar nach dem verkauf aufgetreten sind liegt zumindest die Vermutung nahe das die Schäden dem Händler bekannt waren...
Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile.
Einzige Komponente an einem Notebook die man mit wirklich reinem gewissen als Verschleißteil/Verbrauchsmaterial bezeichnen kann ist der Akku. Beim Display käme höchstens noch die Hintergrundbeleuchtung in frage (die Leuchtmittel sind nur für eine gewisse Betriebsstundenzahl ausgelegt, die so genannte Halbwertszeit gibt da an wann das Display nur noch halb so hell leuchtet)...
Eine Tastatur als Verschleißteil zu bezeichnen halte ich allerdings für recht abenteuerlich - bei normaler Benutzung gehen Tastaturen halten Tastaturen meist sehr lange, ein Ausfall tritt i.d.R. schleichend ein...
Das Display und Tastatur gleichzeitig ausfallen scheint mir schon ein extrem großer Zufall (und extrem Große Zufälle sind extrem selten)...
Gruß
Borlander
hallo,
das ist schon ene ziemliche frechheit die sich dein local dealer erlaubt. wie borlander schon schrieb ist nur der akku ein verschleissteil. der bildschirm und tatsttur fallen da auf keienn fall drunter.
wie lange ist das der kauf des gerätes her? in den ersten 6 monaten, ist auch bei gebrauchten geräten, der händler in der beweispflicht. daher er muß beweisen das du den schaden verursacht hat.
kann er das nicht, muß er reparieren oder den vertrag wandeln (geld an dich zurückzahlen und gibst das gerät zurück).
was ist das für ein gerät und was hast du dafür bezahlst? ich kann mir vorstellen, wenn es ein altes billiges (ich weiss, ein subektives empfinden...), kann ich deinen LD schon verstehen, aber die dreiste lüge mit den verschleiss würde ich mir auf keinen fall gefallen lassen.
es gibt eimmer einen weg den kunden zufrieden zustellen, aber nicht mit lügen.
[Dieser Beitrag wurde nachträglich verändert]
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, das hilft mir weiter!!
nicht vergessen, zu posten wie es weitergung :-)
Wenn Tastatur und Bildschirm bei Deinem Händler unter Verschleiß fällt und es in der Garantiezeit kaputt geht nehm ich an das das Laptop von "Toys r Us" ist. Notfalls würde ich mich direkt an den Hersteller wenden und denen mal erzählen was Dein Händler Dir für ein Schwachsinn verzapfen will. Unverschämt sowas!
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Hallo !
Dein Händler übernimmt auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für das Gerät.
Garantie übernimmt in der Regel der Hersteller.
Eine Händlergarantie ist eine freiwillige Leistung oder muß dazu gekauft werden.
Bei Nutzung der Gewährleistung muß innerhalb eines halben Jahres ab Kaufdatum der Händler
nachweisen, das der Defekt nicht schon bei Auslieferung des Gerätes bestand. Nach dieser
Frist dreht sich die Beweislast zu Deinen Ungunsten.
mfg
cutulhu
Der Händler hat inzwischen das Gerät gegen eine Zuzahlung in ein neues umgetauscht. Im grunde also den Kaufpreis wieder erstatet. Am Ende also alles bestens gelaufen.
Besten Dank für die Hinweise.