Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ja, Dein Anwalt :) Generelle Antwort darauf gibt es nicht, haengt z.B. davon ab, welche Bestimmungen in den AGB stehen, und welche davon in welchem Umfang ueberhaupt gueltig sind. Das geht zum einen sehr ins Detail und zum anderen sollte man auch schon einen gewissen juristischen Durchblick haben, um diese Frage korrekt beantworten zu koennen. Das sprengt wohl etwas den Rahmen dieses Forums, mal abgesehen davon dass Rechtsberatung nur von Rechtsanwaelten gemacht werden darf.