Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo skunz,
ich hab das Posting erst mal auf Contra-Nepp geschoben...
Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten.
Wenn die Schäden unmittelbar nach dem verkauf aufgetreten sind liegt zumindest die Vermutung nahe das die Schäden dem Händler bekannt waren...
Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile.
Einzige Komponente an einem Notebook die man mit wirklich reinem gewissen als Verschleißteil/Verbrauchsmaterial bezeichnen kann ist der Akku. Beim Display käme höchstens noch die Hintergrundbeleuchtung in frage (die Leuchtmittel sind nur für eine gewisse Betriebsstundenzahl ausgelegt, die so genannte Halbwertszeit gibt da an wann das Display nur noch halb so hell leuchtet)...
Eine Tastatur als Verschleißteil zu bezeichnen halte ich allerdings für recht abenteuerlich - bei normaler Benutzung gehen Tastaturen halten Tastaturen meist sehr lange, ein Ausfall tritt i.d.R. schleichend ein...
Das Display und Tastatur gleichzeitig ausfallen scheint mir schon ein extrem großer Zufall (und extrem Große Zufälle sind extrem selten)...
Gruß
Borlander