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Gelten Tastatur und Bildschirm beim Laptop als Verschleißteil

skunz / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?

Antwort Borlander
Indronil Ghosh Borlander „Antwort“
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hallo,
das ist schon ene ziemliche frechheit die sich dein local dealer erlaubt. wie borlander schon schrieb ist nur der akku ein verschleissteil. der bildschirm und tatsttur fallen da auf keienn fall drunter.

wie lange ist das der kauf des gerätes her? in den ersten 6 monaten, ist auch bei gebrauchten geräten, der händler in der beweispflicht. daher er muß beweisen das du den schaden verursacht hat.
kann er das nicht, muß er reparieren oder den vertrag wandeln (geld an dich zurückzahlen und gibst das gerät zurück).

was ist das für ein gerät und was hast du dafür bezahlst? ich kann mir vorstellen, wenn es ein altes billiges (ich weiss, ein subektives empfinden...), kann ich deinen LD schon verstehen, aber die dreiste lüge mit den verschleiss würde ich mir auf keinen fall gefallen lassen.
es gibt eimmer einen weg den kunden zufrieden zustellen, aber nicht mit lügen.
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Antwort Indronil Ghosh
Nachtrag skunz