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Firma + Insolvenz = Woher bekomm ich mein Geld wieder?

Towa / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
habe ein naja würde fast sagen großes und vor allem total blödes Problem.
Vor gut 2 Monaten, hatte ich bei www.xadox.de eine X850XT PE bestellt, da die wirklich sehr günstig war und vor allem angeblich lieferbar.
Nun ja nachdem dann ca. 4 Tage später ein hin und her mit meinem Benutzerkonto war bei denen, von wegen Bestellung Storniert dann doch wieder nicht bla blub, habe ich da angerufen und hatten mir dann einen Systemfehler gesagt, den sie hatten.
Die Karte war also nicht lieferbar und man konnte auch nicht sagen wann sie kommt.
Das Geld von mir hatten sie aber schon bekommen.
War auch bestätigt.

Also sagte ich der netten Dame am Telefon sie soll mir das Geld bitte zurück überweisen und die Bestellung stornieren, storniert hat sie, Geld habe ich bis heute keins.
OK das konnte ja etwas dauern, OK aber naja hatte jetzt nochmal auf die HP geschaut und musste mit Schock feststellen, dass die Insolvenz angemeldet haben und der Insolvenzberater sich jetzt darum kümmert, was kann ich tun!?

Anwalt, Verbraucherschutzzentrale!?
Ich hab keine Ahnung, oder einfach drauf hoffen, dass ich das Geld wieder bekomme!?
Die GraKa war ja auch nicht grade billig :(

Bitte mal um Meinungen!

towa

Antwort out-freyn
Antwort out-freyn
Spasstiger Towa „Firma + Insolvenz = Woher bekomm ich mein Geld wieder?“
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In der PC Games Hardware steht zu diesem Thema folgendes:

"Frage: Was kann ich tun, wenn ich einen PC bei einem nun insolventen Onlineshop schon bezahlt, aber noch nicht erhalten habe?
Antwort: Sie müssen ihr Geld wie beim Straßenkauf vom Insolvenzverwalter zurückverlangen. In der Regel bekommen sie 25% zurück. Je mehr Schulden der Händler hat und je höher die Forderungen sind, umso länger dauert das Verfahren. Das kann sich sogar einige Monate hinziehen.
Frage: Und was passiert, wenn nach Beendigung des Verfahrens für mich überhaupt nichts übrig bleibt?
Antwort: Unbefriedigte Forderungen bleiben nach Aufhebung des Verfahrens bestehen, sie können weiter gegen den Schuldner (Händler) eingeklagt werden."

Die Moral von der Geschicht: Teure Hardware bestellt man bei unbekannten Onlineshops nicht ;-).

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Antwort Towa
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Antwort Tom West
Antwort Towa