salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt
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> Ich habe auch schon öfter defekte oder mangelhafte Teile bei Ebay verkauft (Camcorder, Verstärker, Klamotten),
> wobei ich den Defekt aber ausdrücklich deklariert
Wenn die Sachen tatsächlich defekt sind, ist das ja auch schön und gut so - mich ärgert nur, das man vom Gesetzgeber verdonnert wird, nach außen hin den Anschein zu erwecken, man verkaufe defekte Ware, auch wenn die völlig in Ordnung ist :-(
CU
Olaf