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Ebay Auktion - ich bin reingelegt worden!!!!!

cray-pa / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt

@Dietrich Kolti
@Dietrich mr.monkey
@Dietrich charlie62
@Dietrich tomcat3
@Kolti mr.monkey
Du bist ein Schwätzer Kolti
halt den ball flach junge Kolti
ok, laß ma abhaken mr.monkey
Einverstanden Kolti
Olaf19 mr.monkey „@Kolti“
Optionen

> stille abkommen schließt du jeden tag

Meinst du damit so Sachen wie Kaufverträge, die häufig weder mündlich noch schriftlich, sondern nur durch "schlüssiges Handeln" (Ware aufs Fließband legen und kassieren lassen, Taxi ranwinken und einsteigen) zustande kommen? Das wäre mal ein interessanter Gedanke, aber ob man das auf den Gebrauchtverkauft über Anzeigen/Auktionen übertragen kann ist zu bezweifeln.

Das würde ja bedeuten, dass die Sachmängelhaftung "stillschweigend" als ausgeschlossen gilt, wenn man sie nicht ausdrücklich übernimmt - das wäre dann das krasse Gegenteil dessen, was das Gesetz sagt. Ob ein Richter das trotzdem so sieht, etwa in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um gebrauchte Artikel von relativ geringem Wert handelt - da müsste man erstmal ein paar Prozesse abwarten, falls die nicht wegen Geringfügigkeit gleich abgeschmettert werden.

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand", und ob sich vor Gericht der gesunde Menschenverstand durchsetzt oder nicht, das wird von Fall zu Fall verschieden sein.

CU
Olaf

Stille Abkommen charlie62
@Olaf mr.monkey
Originalverpackung Olaf19
@olaf19 jayray