Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay Auktion - ich bin reingelegt worden!!!!!

cray-pa / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt

@Dietrich Kolti
@Dietrich mr.monkey
@Dietrich charlie62
@Dietrich tomcat3
mr.monkey Olaf19 „Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen“
Optionen

"Wenn man das aber ausschließt, erweckt man bei potenziellen Käufern den Eindruck, als wolle man defekte Sachen verticken, auch wenn das gar nicht stimmt"

aus genau diesem grund lasse ich den spruch immer weg :/
natürlich ist es von gesetzeswegen vorgeschrieben, nur gibt es ja so einige gesetze, die in der realität nur sehr bedingt anwendung finden. ähnlich sehe ich das hier.

ich habe vor längerer zeit mal meinen anwalt dazu befragt und der sagte eben, es wäre unmöglich einem privatverkäufer ein jahr gewährleistung aufzuhalsen, auch wenn er es nicht in seiner auktion oder sonstwo (zeitungsannonce etc) ausdrücklich ausschließt.
unmöglich in dem sinn, daß der aufwand der daraus resultierenden gerichtsverfahren usw einfach nicht zu bewältigen wäre. jeder richter wird dich schief angucken, wenn du als kläger mit ner kaputten festplatte im gerichtssaal stehst und darauf beharrst, diese vom angeklagten erstzt zu bekommen, weil in seiner ebayauktion sein gewährleistungskürzel vergessen hat :D

also ich denke, bei derartigen auktionen (mehr oder weniger kleinkram mit geringem wert) greift dieses gesetz nicht.

anderes beispiel: wenn du bei ebay ein auto kaufst oder andere wertvollere sachen. jeder richter wird dir als verkäufer die leviten lesen, wenn du ein auto mit kapitalem motorschaden als "nicht getested" unter ausschluß der gewährleistung bei ebay verkaufst. da hilft dir auch der gewährleistungsausschluß nicht weiter, bzw solche fälle sind von dem gesetz ja explizit ausgeschlossen (da offensichtlicher mangel). auch bei weniger offensichtlichen mängeln bleibt in derartigen fällen die böse absicht eigentlich immer deutlich zu erkennen und dem richter nicht verborgen.

was ich damit sagen will, in den meisten fällen findet das gesetz keine anwendung, da es entweder nicht greift oder aber der aufwand eines gerichtsverfahrens die eigentliche auktion um ein vielfaches übersteigt.
und dann ist da ja auch immer noch der gesunde menschenverstand, an den man ab und zu mal apellieren sollte =)

gruß





@Kolti mr.monkey
Du bist ein Schwätzer Kolti
halt den ball flach junge Kolti
ok, laß ma abhaken mr.monkey
Einverstanden Kolti
Stille Abkommen Olaf19
Stille Abkommen charlie62
@Olaf mr.monkey
Originalverpackung Olaf19
@olaf19 jayray