salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt
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1) OVP bedeutet "Originalverpackung". "Originalverpackung" heißt nicht zwingend, dass der Inhalt neu ist. Er ist lediglich in der originalen Verpackung.
2) Wenn ich eine Festplatte schüttelle, ist es (fast) normal, dass die klappert. Außerdem hast Du der Funktionsweiße damit nicht wirklich auf die Sprünge geholfen. (Wie kann man auf die Idee kommen und eine Festplatte schütteln und sich nachher wundern, dass die nicht geht? *kopfschüttel*)
3) "Ich kann für die Funktion nicht garantieren" heißt im Klartext "Das Zeug ist defekt." Such mal nach "Gewährleistungsausschluss", "Sachmängelhaftung" etc. (von Privat zu Privat).
4) Warum kann man ein Mainboard ohne (diese) Platte nicht verwenden?
Mein Tipp: Das nächste Mal besser lesen, auch zwischen den Zeilen. Das Geld dieser Auktion als Lehrgeld verbuchen. Vor Gericht dürftest kaum Chancen haben.
Grüße,
Alsion