Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay Auktion - ich bin reingelegt worden!!!!!

cray-pa / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt

@Dietrich Kolti
@Dietrich mr.monkey
@Dietrich charlie62
@Dietrich tomcat3
@Kolti mr.monkey
Du bist ein Schwätzer Kolti
halt den ball flach junge Kolti
ok, laß ma abhaken mr.monkey
Einverstanden Kolti
Stille Abkommen Olaf19
Stille Abkommen charlie62
mr.monkey Olaf19 „Stille Abkommen“
Optionen

"Meinst du damit so Sachen wie Kaufverträge, die häufig weder mündlich noch schriftlich, sondern nur durch "schlüssiges Handeln" (Ware aufs Fließband legen und kassieren lassen, Taxi ranwinken und einsteigen) zustande kommen"

hallo Olaf,
ja genauso wars gemeint, hatte das aber nur auf die vorherige aussage bezogen, es gäbe keinen stillen abkommen. in diesen fällen akzeptierst du und dein gegenüber ja auch die agbs ohne darüber ein wort zu verlieren.
demzufolge ist es natürlich auch so, daß du bei ebay (wenn dus als verkäufer nicht ausdrücklich erwähnst) die agbs eben nicht ausschließt (agb wäre in dem fall dann der auszug aus dem bgb bzgl sachmängelhaftung).

hab mich da in meinem ausgangspost vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. laut gesetz bedeutet (bei ebay) stillschweigend eben haftung, im hinterkopf schließt aber eigentlich jeder halbwegs-realist in den meisten fällen "stillschweigend" eine sachmängelhaftung aus.
falls es zum ernstfall kommt, entscheidet wie gesagt der richter den einzelfall und da hat dieses gesetz mm alles in allem recht wenig relevanz.
so jetzt hamm was aber :D

gruß

Originalverpackung Olaf19
@olaf19 jayray