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Nun doch? Impressumszwang für private Homepages

Olaf19 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Entgegen der oft verbreiteten Meinung / Behauptung, eine private Homepage müsse kein Impressum tragen, scheint dies in Wahrheit nicht so zu sein, wenn man die Berichte von n-tv bzw. PC-Professionell so liest:

http://n-tv.de/5489887.html

Ich habe null Verständnis für diese Regelungen. Es ist doch nervig genug, dass über Organisationen wie DeNic & Co jeder noch so unbefugte Dödel die Privatadresse und weitere Daten des Domain-Inhabers einsehen kann. Warum eigentlich? Aber nein, selbst das reicht noch nicht, man muss auch noch selber jedem Besucher fingerdick seine Daten aufs Butterbrot schmieren, wie man heißt, wo man wohnt etc. pp.

Wenn es im Zusammenhang mit einer Domain rechtliche Streitigkeiten gibt und derjenige, der die Daten haben will, bzw. dessen Anwalt ein _berechtigtes_Interesse_ nachweist, kann er sich doch an die DeNic wenden, und die wiederum gibt dann - und nur dann! - die Daten heraus. Eine solche Regelung hielte ich für ein Minimum an Datenschutz.

Stattdessen werden der Allgemeinheit alle Daten auf dem silbernen Tablett serviert. Das führt doch dazu, dass man - jedenfalls als Privatperson - bestimmte Internetprojekte gar nicht mehr angehen kann. Wenn z.B. jemand eine Seite gegen Neonazis machen will, kann dem jeder nach Herzenslust die Scheiben einwerfen, vor der Haustür auflauern, Telefonterror machen...

Oder ist genau dieser Effekt gewollt? Will man verhindern, dass es im Internet genau so viel Meinungsfreiheit gibt wie im richtigen Leben?

Grübelgruß,
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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hundevatta Olaf19 „Nun doch? Impressumszwang für private Homepages“
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Da ich scheinbar bisher zu bequem zum denken war und alles für bare Münze genommen habe versuche ich es jetzt... ;o))
Mit deinem Hinweis auf das Teledienstgesetz hast du natürlich recht. Was aber nunmal auch Tatsache ist: Ein Richter in Köln lächelt, ein Richter in München verurteilt. (Nur als Beispiel - kann auch andersherum sein!) Will sagen: Was nützen dir Gesetze, wenn es über die Auslegung -zig Meinungen gibt?
Konkret: Habe ich auf einer privaten Homepage mit Links und Empfehlungen zu gewerblichen Anbietern schon die Grenze zur Impressumspflicht überschritten? Oder ganz aktuell bei ebay: Die Formulierung "Bezahlung nur mit Überweisung" wird im Moment von selbsternannten Wettbewerbshütern überprüft, ob nicht eine Bevormundung vorliegt; vielleicht möchte der Käufer ja doch anders zahlen. Ziel: Jeder Anbieter soll mehrere Zahlungsarten anbieten. Und das nette ist: Wird das amtlich, gilt es 6 Monate rückwirkend.
Das und mehr ist hier nachzulesen.
Ich gebe zu: Ich bin ein Feigling. Bevor es Theater gibt biete ich lieber ein Impressum.
Und ausserdem: Siehe Beitrag von Zaphod!

- Boh glaupse ey! -
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