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Nun doch? Impressumszwang für private Homepages

Olaf19 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Entgegen der oft verbreiteten Meinung / Behauptung, eine private Homepage müsse kein Impressum tragen, scheint dies in Wahrheit nicht so zu sein, wenn man die Berichte von n-tv bzw. PC-Professionell so liest:

http://n-tv.de/5489887.html

Ich habe null Verständnis für diese Regelungen. Es ist doch nervig genug, dass über Organisationen wie DeNic & Co jeder noch so unbefugte Dödel die Privatadresse und weitere Daten des Domain-Inhabers einsehen kann. Warum eigentlich? Aber nein, selbst das reicht noch nicht, man muss auch noch selber jedem Besucher fingerdick seine Daten aufs Butterbrot schmieren, wie man heißt, wo man wohnt etc. pp.

Wenn es im Zusammenhang mit einer Domain rechtliche Streitigkeiten gibt und derjenige, der die Daten haben will, bzw. dessen Anwalt ein _berechtigtes_Interesse_ nachweist, kann er sich doch an die DeNic wenden, und die wiederum gibt dann - und nur dann! - die Daten heraus. Eine solche Regelung hielte ich für ein Minimum an Datenschutz.

Stattdessen werden der Allgemeinheit alle Daten auf dem silbernen Tablett serviert. Das führt doch dazu, dass man - jedenfalls als Privatperson - bestimmte Internetprojekte gar nicht mehr angehen kann. Wenn z.B. jemand eine Seite gegen Neonazis machen will, kann dem jeder nach Herzenslust die Scheiben einwerfen, vor der Haustür auflauern, Telefonterror machen...

Oder ist genau dieser Effekt gewollt? Will man verhindern, dass es im Internet genau so viel Meinungsfreiheit gibt wie im richtigen Leben?

Grübelgruß,
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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hundevatta Olaf19 „Nun doch? Impressumszwang für private Homepages“
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Eben! Manchmal glaube ich, dass Internet ist immer noch ein rechtsfreier Raum - aber nur was das Recht selber angeht!
Nach einem Richterspruch reicht es schon wenn man auf seiner privaten Homepage Links zu gewerblichen Firmen bietet, um ein Impressum haben zu müssen. Trifft auf meine zu; ich biete Links zu den Vermietern, mit denen ich im Urlaub zufrieden war. Ein anderer Richter sieht es vielleicht anders - aber an wen gerät man im Fall des Falles? Fazit: Ich biete ein Impressem nach Vorschrift und bin deshalb gläsern.
Genauso die Abmahnwelle bei ebay. Ich habe AGB und biete Rückgaberecht - trotzdem muss man sich dauernd informieren, ob es wieder dank Abmahnungen neue Formulierungen gibt, die man haben muss oder ob die eigenen eventuell bei strikter Auslegung falsch sind. Ich habe meine auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Der mir dann auch erzählte, dass es Studienkollegen von ihm gibt, die nichts anderes tun als solche Lücken zu suchen. Bestes Beispiel: Eine Kollege von ihm hat im Auftrag vor Jahren Geld damit gemacht, morgens alle Zeitungen bzw. die Annoncen von Lebensmittelmärkten durchzuforsten. Hintergrund: Da wurde eingeführt, dass zum Preis der Getränkekiste auch immer das Pfand genannt werden musste. Fehlte der Hinweis oder war an der falsche Stelle oder zu klein - Abmahnung!
Nichts gegen Verbraucherschutz; gerade in diesem Falle war das meines Erachtens aber grosser Stuss. Wer wusste denn nicht, dass ´ne Kiste Bier Pfand kostet?
Fazit: Wenn man die vielen Abhandlungen zum Thema Internetrecht (oder auch zu allgemeinen Rechtsfragen) liest und die fünfte abweichende Meinung von Fachleuten bemerkt wird einem klar, dass da irgendwas nicht so ganz stimmt.
Wie sagte mein Vater ab und zu: Watte machs, machsse vakehrt!

- Boh glaupse ey! -
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