Hallo zusammen!
Entgegen der oft verbreiteten Meinung / Behauptung, eine private Homepage müsse kein Impressum tragen, scheint dies in Wahrheit nicht so zu sein, wenn man die Berichte von n-tv bzw. PC-Professionell so liest:
http://n-tv.de/5489887.html
Ich habe null Verständnis für diese Regelungen. Es ist doch nervig genug, dass über Organisationen wie DeNic & Co jeder noch so unbefugte Dödel die Privatadresse und weitere Daten des Domain-Inhabers einsehen kann. Warum eigentlich? Aber nein, selbst das reicht noch nicht, man muss auch noch selber jedem Besucher fingerdick seine Daten aufs Butterbrot schmieren, wie man heißt, wo man wohnt etc. pp.
Wenn es im Zusammenhang mit einer Domain rechtliche Streitigkeiten gibt und derjenige, der die Daten haben will, bzw. dessen Anwalt ein _berechtigtes_Interesse_ nachweist, kann er sich doch an die DeNic wenden, und die wiederum gibt dann - und nur dann! - die Daten heraus. Eine solche Regelung hielte ich für ein Minimum an Datenschutz.
Stattdessen werden der Allgemeinheit alle Daten auf dem silbernen Tablett serviert. Das führt doch dazu, dass man - jedenfalls als Privatperson - bestimmte Internetprojekte gar nicht mehr angehen kann. Wenn z.B. jemand eine Seite gegen Neonazis machen will, kann dem jeder nach Herzenslust die Scheiben einwerfen, vor der Haustür auflauern, Telefonterror machen...
Oder ist genau dieser Effekt gewollt? Will man verhindern, dass es im Internet genau so viel Meinungsfreiheit gibt wie im richtigen Leben?
Grübelgruß,
Olaf
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Wenn dem wirklich so ist, ist es eine bodenlose Frechheit.
Dann können wir ja angleichen und jeden Telefonanschluss zwingend
mit Namens- und Adressdaten ins Telefonbuch nehmen.
Sorry, aber da fehlen einem echt die Worte...
----------------------------------------------------------------------
habe ich auch in PC-Pro gelesen, aber das ist ein Artikel von einem RA, Dr. Gero Himmelsbach, von den RA Romatka & Collegen.
Damit ist es mal wieder NUR die Meinung eines RA, aber nicht unbedingt die absolute Wahrheit!
Den Artikel findet ihr in PC-Pro, 3/2005, Seite 32, Überschrift "Verstecken gilt nicht im Web".
Und die Aussage des Herren Dr. "Klar ist nur, das jedes Internet-Angebot ein Impressum enthalten muss. Dies gilt auch für private Webseiten." so absolut nicht klar ist, da es auch RA und Richter anders sehen. Es fehlt eben eine wirklich klare Regelung.
Sicher ist nur eines, derzeit kann man sich nicht sicher sein, wie der örtliche Amtsrichter gerade entscheidet!
Eben! Manchmal glaube ich, dass Internet ist immer noch ein rechtsfreier Raum - aber nur was das Recht selber angeht!
Nach einem Richterspruch reicht es schon wenn man auf seiner privaten Homepage Links zu gewerblichen Firmen bietet, um ein Impressum haben zu müssen. Trifft auf meine zu; ich biete Links zu den Vermietern, mit denen ich im Urlaub zufrieden war. Ein anderer Richter sieht es vielleicht anders - aber an wen gerät man im Fall des Falles? Fazit: Ich biete ein Impressem nach Vorschrift und bin deshalb gläsern.
Genauso die Abmahnwelle bei ebay. Ich habe AGB und biete Rückgaberecht - trotzdem muss man sich dauernd informieren, ob es wieder dank Abmahnungen neue Formulierungen gibt, die man haben muss oder ob die eigenen eventuell bei strikter Auslegung falsch sind. Ich habe meine auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Der mir dann auch erzählte, dass es Studienkollegen von ihm gibt, die nichts anderes tun als solche Lücken zu suchen. Bestes Beispiel: Eine Kollege von ihm hat im Auftrag vor Jahren Geld damit gemacht, morgens alle Zeitungen bzw. die Annoncen von Lebensmittelmärkten durchzuforsten. Hintergrund: Da wurde eingeführt, dass zum Preis der Getränkekiste auch immer das Pfand genannt werden musste. Fehlte der Hinweis oder war an der falsche Stelle oder zu klein - Abmahnung!
Nichts gegen Verbraucherschutz; gerade in diesem Falle war das meines Erachtens aber grosser Stuss. Wer wusste denn nicht, dass ´ne Kiste Bier Pfand kostet?
Fazit: Wenn man die vielen Abhandlungen zum Thema Internetrecht (oder auch zu allgemeinen Rechtsfragen) liest und die fünfte abweichende Meinung von Fachleuten bemerkt wird einem klar, dass da irgendwas nicht so ganz stimmt.
Wie sagte mein Vater ab und zu: Watte machs, machsse vakehrt!
Hmm,
sollte man im Zweifel nicht erst mal nachlesen? Wieder ein Sturm im Wasserglas?
Teledienstegesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html
Volkstümlich herausgelesen: Wer natürlich der große Weiterverkäufer ist, durch bezahlte Werbung auf seinen Seiten unternehmerisch tätig ist (Google Adsense, Google Adwords, Bannerwerbung, Weiterverkauf, Vermittlung etc.) und damit Geld verdient (hier ist die Höhe ja nicht geregelt, soll ja oft in die Millionen gehen), ist wirtschaftlich tätig und zählt damit nicht mehr nur als Privatperson, sondern als Unternehmer ;-). Und dieser kann im o.a. Gesetz nachlesen, wozu er verpflichtet ist.
Soweit ich verfolgen konnte : Die bisherigen Abmahnungen waren immer gegen gewerbliche Anbieter gerichtet, noch nie gegen private Homepages ohne finanzielle Interessen.
@Aide "Sicher ist nur eines, derzeit kann man sich nicht sicher sein, wie der örtliche Amtsrichter gerade entscheidet!" - das stimmt leider.
Sachliche Hinweise auf tatsächliche Abmahnungen von privaten Homepages würden uns sicher alle interessieren.
Manfred von
> ann er sich doch an die DeNic wenden, und die wiederum gibt dann -
> und nur dann! - die Daten heraus. Eine solche Regelung hielte ich
> für ein Minimum an Datenschutz.
;-). Die Daten rückt die DeNIC nicht erst auf Anforderung raus, die kannst du jederzeit via whois oder über die DeNIC-Website (Domainabfrage) http://www.denic.de/de/ (nachdem du einen Disclaimer, in dem du dein berechtigtes Interesse erklärst, weggeklickt hast) abrufen.
Damit ist doch das private Impressum ohnehin nur eine Formalität ...
Interessant wird das Ganze erst bei Top-Level-Domains, die nicht über die Denic verwaltet werden (.com, .info, .org, .biz, aber auch .vu oder .tk) Die sollen dann auch "erfassbar" gemacht werden ...
HTH, Z.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Ich denke, Unklarheiten gibt es offensichtlich zum Impressum auf privaten Homepages ohne wirtschaftliches Interesse, unabhängig von der Domain. Und hierzu verlangt das o.a. Gesetz (nicht irgendein zeitweilige Erguß bzw. Interpretation) : überhaupt nichts! Im Gegensatz zu gewerblichen Seiten oder Seiten, die sich damit schmücken (damit werden sie ja ebenfalls zu gewerblichen Seiten, wenn auch oft im kleineren Maßstab).
Deshalb noch mal Teledienstegesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html
Leider wird zunehmend jeder Unsinn, der auf irgendeiner Seite im Internet durch irgendeinen selbsternannten "Experten" geschrieben wird, als bare Münze genommen... Ist ja so bequem, man braucht nicht selbst denken. Oder gar etwas nachlesen.
Allerdings ist auch wahr, daß nicht mal die Gesetze durchgesetzt (kommt eigentlich von Gesetz) werden, wie Aide richtig bemerkt. Es ist deshalb eigentlich völlig egal, was wir laut darüber denken. Im Gegenteil - der Hinweis auf geltendes Recht, hier konkret auf das TDG, kann einen heutzutage eventuell sogar schon in die Ecke verbotener Rechtsberatung drücken...
Manfred von
Da ich scheinbar bisher zu bequem zum denken war und alles für bare Münze genommen habe versuche ich es jetzt... ;o))
Mit deinem Hinweis auf das Teledienstgesetz hast du natürlich recht. Was aber nunmal auch Tatsache ist: Ein Richter in Köln lächelt, ein Richter in München verurteilt. (Nur als Beispiel - kann auch andersherum sein!) Will sagen: Was nützen dir Gesetze, wenn es über die Auslegung -zig Meinungen gibt?
Konkret: Habe ich auf einer privaten Homepage mit Links und Empfehlungen zu gewerblichen Anbietern schon die Grenze zur Impressumspflicht überschritten? Oder ganz aktuell bei ebay: Die Formulierung "Bezahlung nur mit Überweisung" wird im Moment von selbsternannten Wettbewerbshütern überprüft, ob nicht eine Bevormundung vorliegt; vielleicht möchte der Käufer ja doch anders zahlen. Ziel: Jeder Anbieter soll mehrere Zahlungsarten anbieten. Und das nette ist: Wird das amtlich, gilt es 6 Monate rückwirkend.
Das und mehr ist hier nachzulesen.
Ich gebe zu: Ich bin ein Feigling. Bevor es Theater gibt biete ich lieber ein Impressum.
Und ausserdem: Siehe Beitrag von Zaphod!
Einen Link zur Beseitigung aller Klarheiten:
Impressumspflicht.
Dort kann man auch ein Buch zum Thema "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" downloaden.
Dein Link zeigt ja nun superdeutlich dass es eine klare Regelung nicht gibt. Was für den Amerikaner seine Produkthaftungsprozesse sind ist für den Deutschen die Abmahnwelle...
Hallo nochmal.
Anscheinend greift hier mal wieder der Unterschied zwischen geschriebenem und gesprochenem Recht. So heißt es in §6 des Teledienstgesetzes (THX @angelpage + Aide für die URLs):
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...
Die Grenze zwischen "privat" und "geschäftsmäßig" ist ohnehin fließend; mein Verdruss richtete sich nur gegen die Meldung, dass angeblich auch eindeutig private Webseiten unbedingt impressumspflichtig sein sollen. Dem scheint nicht so zu sein, wobei - wenn man an einen etwas verbohrten Richter gerät... und auch das Argument von Zaphod ist nicht von der Hand zu weisen: So viel Mehraufwand ist es nun auch wieder nicht, bei der Denic nachzuschauen, wer sich hinter welcher DE-Domain verbirgt.
Den Sinn der gesetzlichen Regelung verstehe ich nach wie vor nicht. Warum verpflichtet man nicht die Denic, die Daten ausschließlich bei nachweislich berechtigtem Interesse herauszugeben? Damit wären die Privatsphäre aller Webseitenbetreiber wunderbar geschützt, und falls es wirklich einmal nötig sein sollte, dass ein Betreiber in Erfahrung gebracht wird, gäbe es ebenfalls einen Weg.
Noch etwas... wenn ich statt einer DE-Domain eine COM-Domain betreibe - bin ich dann nicht genau so impressumspflichtig? Ist nicht mein Wohnsitz in Deutschland entscheidend dafür, welchem Recht ich unterliege?
THX
Olaf
Der Witz an der Sache ist ja der: Diese Gläsernheit soll dich schützen; und zwar vor anonymen Websites, die die berühmten rassistischen oder pädophilen oder was - weiss - ich Inhalte haben. Da soll man eben sofort erkennen, wer verantwortlich ist. Nur dass diese Seiten fast immer im Ausland gehostet werden, wo diese Daten eben nicht so einfach herauszufinden sind. Und Leute, die hier AntiFa- oder sonstige Hilfeseiten (z.B. für geschlagene oder vergewaltigte Frauen) betreiben, stehen praktisch ohne Hosen auf der Strasse und sind angreifbar.
Ich gebe dir vollkommen recht: Es sollte bei privaten bzw. nichtkommerziellen Seiten wirklich so sein, dass nur bei berechtigtem Interesse (Gericht, Staatsanwaltschaften) die Daten herausgegeben werden.
Es ist aber müssig darüber zu diskutieren. Der gläserne Mensch ist längst Realität. Du vermeidest z.B. einerseits Spuren deines Internetsurfens und bezahlst andererseits beim Discounter mit Kundenkarte - was wann wieviel ist dann belegt. Du kannst also einiges vermeiden - alles nicht! Deine Daten rotieren und dank Schily wird das eher noch wilder. Wer weiss - vielleicht bekommen unsere Ausweise auch diesen Chip, der jetzt in den Kaufhäusern in den Waren versteckt wird. Dann gehste nur an einem Lesegerät am Bahnhof oder am Flugplatz vorbei und zack - "da also ist der Olaf"!
Ich weiss - Phantasterei! Aber wie lange wohl noch? Vielleicht hat sich Orwell nur um ein paar Jahrzehnte verschätzt...
> Und Leute, die hier AntiFa- oder sonstige Hilfeseiten (z.B. für geschlagene oder vergewaltigte Frauen) betreiben,
> stehen praktisch ohne Hosen auf der Strasse und sind angreifbar.
Ganz genau so sieht das aus, und deswegen war ich so erbost über diese Meldung.
> Du vermeidest z.B. einerseits Spuren deines Internetsurfens und bezahlst andererseits
beim Discounter mit Kundenkarte - was wann wieviel ist dann belegt
Hmmm, also ich habe bei keinem Discounter irgendeine Kundenkarte, und wenn ich mit ec-Karte bezahle, sehe ich das später auf meinem Kontoauszug, der Discounter erfährt davon nichts. Aber egal, ich verstehe schon was du meinst, nur - in diesem Beispiel entscheide ich ja selber darüber, ob der Discounter etwas über mich erfahren soll.
Wenn ich meinen Namen, Adresse und Telefonnummer im Internet angebe, können es Milliarden Menschen lesen - theoretisch. Und wenn es nach dem PC-Pro-Artikel geht, habe ich beim Betreiben einer eigenen Webseite keine Wahl mehr, ob ich das will oder nicht.
Übrigens, George Orwell hat es sich leicht gemacht: Er hat sein berühmtes Buch 1948 geschrieben und einfach einen Zahlendreher eingebaut ;-))
CU
Olaf
Mich ärgert das auch alles; allerdings weniger wegen mir. Ich habe mich vor einigen Jahren mit der Gläsernheit abgefunden. Ich zahl nämlich mit Karte... ;o))
Deswegen stört mich mein Impressum nicht so sehr. Nur der Gedanke an die schon angesprochenen Seiten ist zum kotzen. Vermummte laufen über die Strassen und vermöbeln unerkannt Leute. Baust du eine Seite über diese Vorfälle sollst du gezwungen werden dich zu outen. Wahnsinn! Warum macht man nicht gleich zur Vorschrift dass Kinder, die das anonyme Sorgentelefon in Anspruch nehmen, nur von einer ganz bestimmten, von allen einsehbaren Telefonzelle aus anrufen dürfen?
Leider sind Gedanken dieser Art müssig; unsere Innenminister werden schon dafür sorgen, dass wir wie die Schildkröte im Garten mit dem Luftballon über sich immer hübsch beobachtbar bleiben.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende - hier in Dortmund fängt gerade der angekündigte Sturm an. Damit meine ich nicht den, der unserem BVB-Manager ins Gesicht bläst.