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Nun doch? Impressumszwang für private Homepages

Olaf19 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Entgegen der oft verbreiteten Meinung / Behauptung, eine private Homepage müsse kein Impressum tragen, scheint dies in Wahrheit nicht so zu sein, wenn man die Berichte von n-tv bzw. PC-Professionell so liest:

http://n-tv.de/5489887.html

Ich habe null Verständnis für diese Regelungen. Es ist doch nervig genug, dass über Organisationen wie DeNic & Co jeder noch so unbefugte Dödel die Privatadresse und weitere Daten des Domain-Inhabers einsehen kann. Warum eigentlich? Aber nein, selbst das reicht noch nicht, man muss auch noch selber jedem Besucher fingerdick seine Daten aufs Butterbrot schmieren, wie man heißt, wo man wohnt etc. pp.

Wenn es im Zusammenhang mit einer Domain rechtliche Streitigkeiten gibt und derjenige, der die Daten haben will, bzw. dessen Anwalt ein _berechtigtes_Interesse_ nachweist, kann er sich doch an die DeNic wenden, und die wiederum gibt dann - und nur dann! - die Daten heraus. Eine solche Regelung hielte ich für ein Minimum an Datenschutz.

Stattdessen werden der Allgemeinheit alle Daten auf dem silbernen Tablett serviert. Das führt doch dazu, dass man - jedenfalls als Privatperson - bestimmte Internetprojekte gar nicht mehr angehen kann. Wenn z.B. jemand eine Seite gegen Neonazis machen will, kann dem jeder nach Herzenslust die Scheiben einwerfen, vor der Haustür auflauern, Telefonterror machen...

Oder ist genau dieser Effekt gewollt? Will man verhindern, dass es im Internet genau so viel Meinungsfreiheit gibt wie im richtigen Leben?

Grübelgruß,
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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angelpage Olaf19 „Nun doch? Impressumszwang für private Homepages“
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Hmm,

sollte man im Zweifel nicht erst mal nachlesen? Wieder ein Sturm im Wasserglas?

Teledienstegesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html

Volkstümlich herausgelesen: Wer natürlich der große Weiterverkäufer ist, durch bezahlte Werbung auf seinen Seiten unternehmerisch tätig ist (Google Adsense, Google Adwords, Bannerwerbung, Weiterverkauf, Vermittlung etc.) und damit Geld verdient (hier ist die Höhe ja nicht geregelt, soll ja oft in die Millionen gehen), ist wirtschaftlich tätig und zählt damit nicht mehr nur als Privatperson, sondern als Unternehmer ;-). Und dieser kann im o.a. Gesetz nachlesen, wozu er verpflichtet ist.

Soweit ich verfolgen konnte : Die bisherigen Abmahnungen waren immer gegen gewerbliche Anbieter gerichtet, noch nie gegen private Homepages ohne finanzielle Interessen.

@Aide "Sicher ist nur eines, derzeit kann man sich nicht sicher sein, wie der örtliche Amtsrichter gerade entscheidet!" - das stimmt leider.

Sachliche Hinweise auf tatsächliche Abmahnungen von privaten Homepages würden uns sicher alle interessieren.

Manfred von

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