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Soviel zum Thema Rabatt...

Apocalypsedude / 22 Antworten / Flachansicht Nickles
Wie hier zu lesen ist, werden Mediamarkt und Saturn wohl demnächst Post vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bekommen.

Nach Egbert Groote, Referatsleiter und Jurist beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, ist es "laut Wettbewerbsrecht unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben"

So soll in Paderborn noch am 26. Dezember 2004 eine Digitalkamera für 289,- Euro per Sonntagszeitung beworben worden sein. Am 3. Januar 2005 war diese Kamera mit 349,- Euro ausgezeichnet - was mit dem "Rabatt" einen Preis von 293,16 Euro ergibt und damit sogar teurer als das erste Angebot ist.
Laut BlaBal-Recht. a76
@ a76 Apocalypsedude
@ a76 a76
@ a76 Apocalypsedude
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Olaf19 Nightbeauty „MM-Mehrwertsteuer-Rabattaktion“
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Hi E***,

das ist nicht dein Ernst... der "Michel" steht / liegt immer noch?? Ich fass es nicht... (@alle anderen: der "Holzmichl" ist ausnahmsweise nicht damit gemeint.)

Ach so - wo war'n wir stehen geblieben? Ach ja richtig.

Also: Wenn es "echte" 16% Rabatt gab, dann hat MM den Verbraucher zu dessen Gunsten "getäuscht": Um die MwSt herauszurechnen hätten 13,79% genügt. Nur: Das hätte Proteststürme gehagelt, weil den meisten Verbrauchern nicht klar sein dürfte, dass 16% von 116 nicht dasselbe sind wie 16% von 100... also hat man sich auf 16% Rabatt geeinigt.

Dann ist die Aussage aus der Werbung zwar sachlich nicht richtig, aber - wen juckt es in diesem Fall :-D

CU
Olaf

P.S. auch für dich ein schönes 2005 - ich hoffe, ich bin dieses Jahr mal wieder dabei... du weißt schon "wobei" *g*