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Ebay Prob beim verkaufen

Cybercrown / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute


Benötige mal einen Rat von Euch. Folgendes Prob liegt an:


Habe bei Ebay ein Nokia 5210 für meine Nachbarin verkauft ( hat ein neues erhalten/Vertragsverlängerung). Als ich das Handy bei Ebay eingestellt habe habe ich es vorher auf seine Funktionstüchtigkeit gebrüft, und es hat auch funktioniert. Also den Artikel eingestellt und dafür ein Gebot von 42,01 € erhalten. Das Geld habe ich erhalten und das Handy wurde umgehend verschickt. Heute bekomme ich vom Käufer eine Mail das das Handy nicht geht und er es zurücksenden will und ich solle den Betrag zurücküberweisen oder Ihm ein funktionstüchtiges Handy schicken. Da ich mir aber 100 %tig sicher bin das das Handy funktionierte weiss ich nun nicht so recht was ich machen soll. Habe auch den Standardspruch "Privatverkauf ..." darunter gesetzt.


Meine große Frage nun: muss ich das Handy wieder zurück nehmen?


Hier noch der Link zum Artikel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6305644816&ssPageName=ADME:B:EOAS:DE:3


Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten


CU


Cybercrown

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P.S. Dazu Mario32
weissnix Cybercrown „Ebay Prob beim verkaufen“
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Ich gehe mal davon aus, dass Du eine "ehrliche Haut" bist und dass Deine Angaben stimmen. Wie Xafford oben schon richtig geschrieben hat, muss der Käufer Dir beweisen, dass Du ihm ein defektes Handy zugeschickt hast. Beweispflichtig ist grundsätzlich immer der, der von einem Vertrag zurücktreten will. (Nebenbei: nach § 447 BGB geht bei einem Versendungskauf die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die verkaufte Sache beim Spediteur, der Post usw. abgegeben hat. Sollte das Handy also z.B. während des Posttransports beschädigt worden sein, so hast Du das nicht zu vetreten.) Der Käufer muss Dir folglich nachweisen, dass Du ein defektes Gerät abgeschickt hast, und das kann er nicht.

Er könnte zwar trotzdem versuchen, seinen Rücktritt vom Kauf einzuklagen, aber davon wird ihm jeder Anwalt abraten, weil Du eine Zeugin hast (Deine Nachbarin), die bestätigen wird, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Versandes funktionsfähig war und er das Gegenteil nicht beweisen kann.

Du riskierst also lediglich eine schlechte ebay-Bewertung. Falls Dir das die Sache nicht wert ist, kannst Du das Gerät natürlich zurücknehmen. Dann achte aber bitte darauf, dass Du auch das Handy zurück bekommst, welches Du abgeschickt hast und dass es keine "Macken" hat, die vorher nicht da waren. Ich würde das nicht tun und lieber eine schlechte ebay-Bewertung hinnehmen. Wenn der Käufer nämlich inzwischen an dem Handy herumgeschraubt hat oder es bei der Post ("Wurfsendung") beschädigt worden ist, dann bist Du der Dumme. Denn dann musst Du ihm nachweisen, dass die Beschädigungen noch nicht vorhanden waren, als Du es abgeschickt hast.

.........und tschüssss!!!!!!!!!!!!
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RE: Kolti weissnix
RE: Kolti xafford
RE: Kolti weissnix