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Ebay Prob beim verkaufen

Cybercrown / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute


Benötige mal einen Rat von Euch. Folgendes Prob liegt an:


Habe bei Ebay ein Nokia 5210 für meine Nachbarin verkauft ( hat ein neues erhalten/Vertragsverlängerung). Als ich das Handy bei Ebay eingestellt habe habe ich es vorher auf seine Funktionstüchtigkeit gebrüft, und es hat auch funktioniert. Also den Artikel eingestellt und dafür ein Gebot von 42,01 € erhalten. Das Geld habe ich erhalten und das Handy wurde umgehend verschickt. Heute bekomme ich vom Käufer eine Mail das das Handy nicht geht und er es zurücksenden will und ich solle den Betrag zurücküberweisen oder Ihm ein funktionstüchtiges Handy schicken. Da ich mir aber 100 %tig sicher bin das das Handy funktionierte weiss ich nun nicht so recht was ich machen soll. Habe auch den Standardspruch "Privatverkauf ..." darunter gesetzt.


Meine große Frage nun: muss ich das Handy wieder zurück nehmen?


Hier noch der Link zum Artikel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6305644816&ssPageName=ADME:B:EOAS:DE:3


Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten


CU


Cybercrown

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Mario32 Cybercrown „Ebay Prob beim verkaufen“
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Du schreibst heute bekommst du eine Mail. laut deinem posting datum ist damit also der 14.7. gemeint.
Das angebot war am 6.7. beendet. Ich weiß jetzt zwar nicht wan der käufer von dir das gerät erhalten hat, aber wenn zwischen dem erhalt und der Mail meldung über den (angeblichen) defekt mehrere Tage liegen ist es schon verdächtig! Da schreibst in der Beschreibung das das gerät gebrauchsspuren hat und den gefekt am display (gehäuse) hast du auch pflichtgemäß erwähnt. da du das (da von gehe ich aus) nicht gewerblich machst, kannst du gewährleistungsanspruche rechtswirksam ausschließen, allerdings schreibst du ja nicht das das gerät an sich nicht funtioniert. das heißt der Käufer kann erwarten, ein zumindest funktionstüchtiges gerät zu kaufen. Wenn du sicher weißt, das das gerät funktionstüchtig war als du es dem lieferanten (Post) zum Transport übergeben hast, und deine Bekannte der das gerät ja wohl gehörte kann ggfs im Rahmen eines rechststreites als zeugin belegen das das gerät funktionsfähig war bist du auf der sicheren seite.
Sag dem Käufer er soll das Gerät dir zur Überprüfung schicken. Ist das Gerät was du dann bekommst (imei nummer laut unterlagen deiner Bekannten vergleichen!) das gerät was du abgeschickt hast und stellt sich raus es geht wirklich nicht sprech ggfs. das thema an warum er sich nicht unverzüglich gemeldet hat.

Ohne jetzt eine der beiden aussagen bewerten zu wollen: Es gibt sowohl verkäufer die gefekte ware verkaufen ohne das zu schreiben und es gibt käufer die waren austauschen und so den verkäufer linken wollen!

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P.S. Dazu Mario32
RE: Kolti weissnix
RE: Kolti xafford
RE: Kolti weissnix