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betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:

nadabrama / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo zusammen,


habe mal folgende frage: besteht eine urheberrechtsverletzung, wenn ich eine alte langspielplatte (es soll sie ja noch geben ...) besitze, und mir durch laden eines analogen mp3 songs bei einem filesharing programm besorge, um mir die zeit des einrechnens in den rechner zu sparen ??


Ich habe ja so viel ich weiß, den originaltitel käuflich erworben, umgehe keinen kopierschutz wenn ich ihn als mp3 ziehe und vermute daher daß es sich um keinerlei urheberrechtsverletzung halten kann - der urheber hat ja schon eine entschädigung durch meinen damaligen kauf der LP erhalten ... oder irre ich mich da ???


nadabrama

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Olaf19 Maxx Stone „Kopien von alten Schallplatten @Olaf19“
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Na gut - bis hin zu einer Beweislastumkehr ("im Zweifel gegen den Be- bzw. Angeklagten") wird es nicht kommen. Nur kann dann jeder, der jetzt Tonträger digitalisiert und die Originale anschließend verkauft, von sich behaupten, er habe dies vor August 2003 getan. Damit wäre die Änderung des Urheberrechts teilweise wirkungslos.

Ob das Urheberrecht nach 50 Jahren abgelaufen ist? Ich weiß nur, dass die Rechte eines Komponisten noch bis zu 70 Jahre nach seinem Tod(!) wirksam sind. Bei alten Jazzplatten geht es daneben aber auch um Leistungsschutzrechte, d.h. die Rechte der "ausübenden", nicht komponierenden / ggfs. textenden Musiker. Wie das geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall würde ich nicht darauf wetten, dass man Musik von 40, 50 Jahre alten Tonträgern so behandeln darf wie GEMA- und/oder GVL-freie Musik.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Falschaussage! rill
? bollerman