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betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:

nadabrama / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo zusammen,


habe mal folgende frage: besteht eine urheberrechtsverletzung, wenn ich eine alte langspielplatte (es soll sie ja noch geben ...) besitze, und mir durch laden eines analogen mp3 songs bei einem filesharing programm besorge, um mir die zeit des einrechnens in den rechner zu sparen ??


Ich habe ja so viel ich weiß, den originaltitel käuflich erworben, umgehe keinen kopierschutz wenn ich ihn als mp3 ziehe und vermute daher daß es sich um keinerlei urheberrechtsverletzung halten kann - der urheber hat ja schon eine entschädigung durch meinen damaligen kauf der LP erhalten ... oder irre ich mich da ???


nadabrama

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Olaf19 bollerman „hallo nadabrama, ...gehe da jetzt nur mal von meinem einegen Rechtsgefühl aus....“
Optionen

> dann wäre es wahrscheinlich illegal. Nämlich wenn ich die Kopien auf der Festplatte hätte
> und jemand anders vielleicht noch heute die Originale besitzt.


Es gab mal ein Gerichtsurteil, das besagt, dass man von seinen CDs / LPs bis zu 7 Kopien an andere weiter geben darf. So gesehen sollte es kein Problem sein, Langspielplatten zu kopieren und im Anschluss zu verkaufen. Anderenfalls stellt sich die Frage, wozu man überhaupt noch GEMA-Gebühren auf CD-Brenner, Kassettenrecorder und deren Medien zahlen soll.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Falschaussage! rill
? bollerman