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betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:

nadabrama / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo zusammen,


habe mal folgende frage: besteht eine urheberrechtsverletzung, wenn ich eine alte langspielplatte (es soll sie ja noch geben ...) besitze, und mir durch laden eines analogen mp3 songs bei einem filesharing programm besorge, um mir die zeit des einrechnens in den rechner zu sparen ??


Ich habe ja so viel ich weiß, den originaltitel käuflich erworben, umgehe keinen kopierschutz wenn ich ihn als mp3 ziehe und vermute daher daß es sich um keinerlei urheberrechtsverletzung halten kann - der urheber hat ja schon eine entschädigung durch meinen damaligen kauf der LP erhalten ... oder irre ich mich da ???


nadabrama

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Phoenix.Computer nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Nach meinem Wissens ist das legal.

Denn du hast das Original, und wie du schon sagtest, du umgehst keinen Kopierschutz.

Phoenix.Computer
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xafford nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Ja, es ist eine Urheberrechtsverletzung, da nach der urheberrechtsnovelle die Quelle entscheidend ist aus der Du das Stück beziehst. Kleines Beispiel:
Du bestitzt eine nicht kopiergeschützte CD, kannst sie aber nicht selbst in ein mp3 umwandeln und holst es Dir deswegen aus einer nicht legalen Quelle, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung, erstellst Du Dir die mp3-Datei selbst, so ist es keine.
Allerdings muß man Dir dann auch erst einmal nachweisen, daß Du die Datei nicht selbst erstellst hast (was aber bei Besitz einer Vinyl keine große Herausforderung sein sollte).
Moralisch finde ich, daß das Ganze schon wieder etwas anders aussieht, aber das ist ein anderes Thema.

PS: Was ist eine analoge mp3-Datei? ;O)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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the_mic xafford „Ja, es ist eine Urheberrechtsverletzung, da nach der urheberrechtsnovelle die...“
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nur, woher weiss nadabrama, dass die quelle illegal ist? oder werden tauschbörsen grundsätzlich als illegale quelle gewertet?

cat /dev/brain > /dev/null
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xafford the_mic „nur, woher weiss nadabrama, dass die quelle illegal ist? oder werden...“
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Für Urheberechtlich geschützte Daten ja.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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nadabrama Nachtrag zu: „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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@ xafford

mit analog mp3 meinte ich eigentlich, analog, bezogen auf die LP, den selben titel als mp3
zu beschreiben, hab mich etwas umständlich ausgedrückt -
mir ging es mit meiner anfrage darum, diverse titel - die ich aus einer sehr umfangreichen LP sammlung besitze - als mp3 zu archivieren - eine analoge umwandlung der LPs in wav bzw. in mp3 dateien nimmt einen enormen zeitfaktor in beschlag, ich dachte, ich könnte diesen ein wenig verkürzen thx for info
nadabrama

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bollerman nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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hallo nadabrama, ...gehe da jetzt nur mal von meinem einegen Rechtsgefühl aus.
Wenn ich jetzt Besitzer einer Schallplatte bin, wer will mir dann das Abspielen über den Mediaplayer untersagen. Na klar, setze ich sie mir dann erst auf die Festplatte.
Und weil Schallplatten ja bekanntlich vergänglich sind, und sich die Tonqualität auch im Laufe der Zeit immer verschlechtert, darum würde ich mir sogar auch noch eine Kopie davon brennen, denn dann habe ich noch länger etwas von ihnen.

Habe leider schon vor Jahren alle meine Schallplatten weggetan, es wäre aber aber doch schön, wenn ich all meine Schallplatten heute noch auf der Festplatte oder auf CD hätte.
Na ja, nur dann wäre es wahrscheinlich illegal. Nämlich wenn ich die Kopien auf der Festplatte hätte und jemand anders vielleicht auch noch heute die Originale besitzt.

bollerman

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Olaf19 bollerman „hallo nadabrama, ...gehe da jetzt nur mal von meinem einegen Rechtsgefühl aus....“
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> dann wäre es wahrscheinlich illegal. Nämlich wenn ich die Kopien auf der Festplatte hätte
> und jemand anders vielleicht noch heute die Originale besitzt.


Es gab mal ein Gerichtsurteil, das besagt, dass man von seinen CDs / LPs bis zu 7 Kopien an andere weiter geben darf. So gesehen sollte es kein Problem sein, Langspielplatten zu kopieren und im Anschluss zu verkaufen. Anderenfalls stellt sich die Frage, wozu man überhaupt noch GEMA-Gebühren auf CD-Brenner, Kassettenrecorder und deren Medien zahlen soll.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Maxx Stone Olaf19 „ dann wäre es wahrscheinlich illegal. Nämlich wenn ich die Kopien auf der...“
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Hi Olaf19,

"(...) bis zu 7 Kopien an andere weiter geben (...)"
IMHO: Das war mal so, wobei mit "andere" NUR der engste FAMILIENkreis gemeint war. Ob das nach wie vor im neuen Urheberrecht gilt, afaik nein.
"(...) und im Anschluss zu verkaufen (...)"
Wenn du brav deine Kopien mit lieferst...
Was die Kopien innerhalb der Familie betraf, da hatte ich auch gedanklich mit einem Paradoxon zu kämpfen ...
Man belehre mich eines Besseren.

Gruß
Maxx Stone

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Olaf19 Maxx Stone „Hi Olaf19, IMHO: Das war mal so, wobei mit andere NUR der engste FAMILIENkreis...“
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1999 habe ich für meine Eltern ganz viele alte Schallplatten auf CD kopiert. Die Platten sind alle noch da, insofern ist urheberrechtlich alles im grünen Bereich. Aber es ist schon komisch, wenn man diese als "Eigentumsnachweis" für die Rechtmäßigkeit der CDs aufbewahren soll... zumal es wirklich sehr alte Titel sind (viel Jazz aus den 50er / 60er Jahren), die kaum auf CD erhältlich sein dürften.

Auch frag ich mich, was eigentlich pasiert, wenn solche Kopieraktionen zukünftig ganz verboten werden. Sieht ja ganz danach aus, dass es so weit kommen wird. Muss man dann nachweisen, dass das Überspielen der Musik bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes stattgefunden hat? Vieleicht noch mit Hilfe eines Gutachters, der das Alter der CDRs im Chemielabor nachweisen kann?

Schon bizarr, was da auf uns zukommt :-/

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Maxx Stone Olaf19 „Kopien von alten Schallplatten“
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Hi Olaf19,

"Eigentumsnachweis" aufbewahren? Habe ich irgendwas zum Thema Beweislast(-umkehr) verpasst?

Wenn die Platten schon 50 Jahre alt sind kannst du mal nachlesen ob ggf. die Schutzrechte ausgelaufen sind ...

So bizarr finde ich das jetzt nicht unbedingt. *grübel*

So long,
Maxx Stone

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Olaf19 Maxx Stone „Kopien von alten Schallplatten @Olaf19“
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Na gut - bis hin zu einer Beweislastumkehr ("im Zweifel gegen den Be- bzw. Angeklagten") wird es nicht kommen. Nur kann dann jeder, der jetzt Tonträger digitalisiert und die Originale anschließend verkauft, von sich behaupten, er habe dies vor August 2003 getan. Damit wäre die Änderung des Urheberrechts teilweise wirkungslos.

Ob das Urheberrecht nach 50 Jahren abgelaufen ist? Ich weiß nur, dass die Rechte eines Komponisten noch bis zu 70 Jahre nach seinem Tod(!) wirksam sind. Bei alten Jazzplatten geht es daneben aber auch um Leistungsschutzrechte, d.h. die Rechte der "ausübenden", nicht komponierenden / ggfs. textenden Musiker. Wie das geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall würde ich nicht darauf wetten, dass man Musik von 40, 50 Jahre alten Tonträgern so behandeln darf wie GEMA- und/oder GVL-freie Musik.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Maxx Stone Olaf19 „Kopien von alten Schallplatten @Maxx“
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Hi Olaf19,

"Nur kann dann jeder, der jetzt Tontr�ger digitalisiert und die Originale anschlie�end verkauft, von sich behaupten, (...)"
Moment, vielleicht irre ich ja, aber war es jemals erlaubt Kopien zu ziehen, zu behalten (privat nutzen) und die Orginale zu verkaufen?
Dass "früher" niemand (?) ein Interesse hatte (Kosten/Nutzen) das juristisch zu verfolgen/ahnden mal beiseite gelassen.

Videos/Musikkassetten aus Videotheken oder Büchereien (leihen, kopieren und privat nutzen) war afaik ein Sonderfall, da diese Orginale bereits mit einem höheren Anschaffungspreis verbunden waren ...

ICH kann mich da nicht qualifiziert äußern und halte jetzt besser den Mund :-)
außer vielleicht noch dieses:
Beweislast und "Unschuldsvermutung" (gibts das in D. juristisch?) in einem Satz zu mischen stellt mir die Nackenhaare hoch ;-)
Das hast du ja nicht getan, bist aber nahe dran.

Ein jetzt blind im Nebelstochernder
Maxx Stone
:-)

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Olaf19 Maxx Stone „Kopien von alten Schallplatten @Maxx“
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> Beweislast und "Unschuldsvermutung" (gibts das in D. juristisch?) in einem Satz zu mischen stellt mir die Nackenhaare hoch ;-)

Ich stochere jetzt auch mal im Nebel :-)

Unschuldsvermutung gibt es bei uns durchaus, es ist allerdings ein Begriff aus dem Strafrecht. Die Beweislast gibt es afaik(!) nur im Zivilrecht. Im Strafrecht würde die Frage nach der Beweislast insofern keinen Sinn machen, als diese sowieso immer auf der Seite der Staatsanwaltschaft liegt - weil es ja eben diese Unschuldsvermutung gibt... so, jetzt habe ich deine Nackenhaare genug strapaziert *gg*.

Um mal wieder aufs Thema zurückzukommen... Tonträger überspielen müsste schon nach dem alten Urheberrecht verboten gewesen sein. Falls es zu einer Razzia in einem Privathaushalt kommt sollte und jemand komplette Alben auf CDs überspielt hat ohne die Originale zu besitzen, wäre die Lage wohl eindeutig.

Handelt es sich bei den Gebrannten aber um selbst zusammengestellte "Sampler" - also mit Musik aus verschiedenen Quellen durcheinander - könnten die Titel auch aus dem (Internet-)Radio oder von MTV/VIVA aufgenommen worden seien. Dann gestaltet sich der Nachweis der Illegalität bedeutend schwieriger. Bei zu perfekter Klangqualität z.B. könnte die Behauptung, die Musik käme aus dem Musikfernsehen, schon als Lüge entlarvt werden. Aber was für ein Aufwand!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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rill bollerman „hallo nadabrama, ...gehe da jetzt nur mal von meinem einegen Rechtsgefühl aus....“
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Und weil Schallplatten ja bekanntlich vergänglich sind, und sich die Tonqualität auch im Laufe der Zeit immer verschlechtert ...

Sicherlich leidet die Qualität einer Langspielplatte durch häufiges Abspielen.

Ich behaupte, daß die LP der der CD (gepresst oder gebrannt) lebensdauermäßig haushoch überlegen ist. Ich wüßte nicht, was die Platte bei richtiger Aufbewahrung/Lagerung schädigen sollte - eine Schallplatte kann viele Jahrzehnte wenn nicht Jahrhunderte überstehen. Ich besitze Stereo!-Langspielplatten aus Ende der Fünfziger Jahre - teilweise in exzellenter Qualität (möglicherweise ungespielt, auf jeden Fall sehr wenig gespielt).

Die Langspielplatte wird noch existieren, wenn das CD-Format längst Geschichte ist!


rill
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Teletom nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Wäre es nicht "einfacher", die Langspielplatte auf mp3 zu rippen?

Dann hast Du auf jeden Fall kein Urheberrechtkasperletheater.

Gruß
Teletom

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hundertneunundneunzig nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Hallo nadabrama,

Nach Auffassung der Seite http://www.internetrecht-rostock.de beispielsweise ist der PRIVATE Besitz von Kopierschutzprogrammen nicht verboten, ebenso macht sich niemand STRAFBAR, der PRIVAT einen Kopierschutz knackt. Der Rechteinhaber kann allerdings gegebenenfalls ZIVILRECHTLICHE Ansprüche gegen den Verletzer seiner Rechte geltend machen. Kurz gesagt: Du wirst im Strafprozeß als A N geklagter freigesprochen, aber u.U. in einem Zivilprozeß als B E klagter zur Zahlung von Schadenersatz (aber keiner Strafe, in einem Zivilprozeß geht es niemals um Strafe!!) verurteilt. Die Höhe des Schadenersatzes dürfte sich mit dem Kaufpreis decken, denn wie sollte bei privater Nutzung überhaupt ein höherer Schaden entstanden sein??
In Deinem Fall würde ich das aber eher gelassen sehen, da nach meiner Auffassung zweifelhaft ist, ob Du Urheberrechte überhaupt verletzen würdest, da Du das Werk ja bereits als LP legal besitzt. Eine Garantie übernehme ich natürlich dafür nicht.

Solange jemand nur für sich kopiert oder maximal einem eng begrenzten Freundeskreis unentgeltlich die Kopien übereignet, interessiert es niemanden, ob und mit welchen Methoden der Kopierschutz...blitz;-) Wer aber gierig wird und mit fremder Mühe sich selbst bereichern will, wird nicht so ruhig schlafen können, und DAS zu recht.

Gruß
hundertneunundneunzig

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cyberbutt nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Das Problem ist, wenn du dir eine MP3 über Filesharing ziehst, dann stellst du diese Datei anderen Usern zur Verfügung, sobald sie auf deiner Festplatte ist. Dabei ist es egal, ob du das Original besitzt, denn das Verbreiten ist in jedem Fall illegal.

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Nachtwanderer cyberbutt „Das Problem ist, wenn du dir eine MP3 über Filesharing ziehst, dann stellst du...“
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Entspricht zwar nicht dem Gedanke von Tauschbörsen, aber man kann die Dateien aus dem freigegebenen Ordner nehmen und schon is nichts mehr mit anbieten. Vorausgesetzt man hat nicht die komplette Festplatte freigegeben, soll ja angeblich öfters vorkommen ;-)

MfGnachtwanderer--Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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bollerman nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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?




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nadabrama Nachtrag zu: „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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hi @all

vielen dank für eure zahlreichen antworten - bin doch sehr beeindruckt, auch wenn der HERR OFFENBACH ...#:-(($§§"?ß .. ach lassen wir das.
es goibt zum glück ja noch durchaus leute, die ernsthafte kommentare abgeben-
summasummarum darf ich hier wohl zu dem ergebnis kommen: ... im prinzip ja, aber wer fragt schon danach, außer es würde sich daran bereichert nur um die arme MI zu schädigen
und das wollen wir ja nun auch nicht - jedenfalls bin ich froh, noch MUSIK zu besitzen und muß mir keine "tittneys oder ähnliche U$ bzw. € heulbojen" anhören - jedenfalls war die herstellung eineer LP damals ihre Produktionskosten bis zur letzten rille, ihren preis wert
nadabrama

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