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Was für ein Abschaum!

luttyy / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Da geht mit doch die Galle hoch.


Rasieren einer 3jährigen den Schädel und erschlagen sie. Einfach unbeschreiblich. Und es werden sich mit Sicherheit Leute finden, die für so etwas in der Psyche dieser Monstren noch eine Entschuldigung finden.


Ich bin einfach ausser mir und weiß gar nicht, wie ich einen solchen Abschaum betiteln soll.


Der Verteidiger von denen dürfte bei mir noch nicht 2,50€ bei meinen Gläubigern eintreiben!


 


luttyy


 

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Ach komm! technot
Jawohl! technot
cantonsilver luttyy „Was für ein Abschaum!“
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass hier in Deutschland nach wie vor (zumindest an einigen Gerichten) eher Müll als Recht gesprochen wird.
Kleine Geschichte, die ich erlebte:

Feb. 1992. Die damals 13-jährige A. wurde von zwei 18-jährigen ehem. Schülern ihre Schule erpresst. Sie vertraute sich damals mir und einem Kumpel an (wir leiteten zur Zeit einen Jugendclub mit nachmittäglichen Schülercafè). In der Nähe meiner damaligen Wohnung war ein Park mit Fußballplatz und einem Kriegsdenkmal. Dieses Denkmal war durch eine 3m hohe Mauer umgeben. Man gelangte ins Innere durch ein Tor.

An einem kalten Feb.-Nachmittag gingen mein Kumpel und ich in den besagten Park, um etwas Fußball zu spielen. aus dem Inneren der Denkmalmauern hörten wir ein leises Wimmern und liefen eben dorthin.
Dort lag die 13-jährige nackt auf den kalten Steinen, einer der 18-jährigen hielt sie fest (und den Mund zu), der andere vollzog an ihr den Geschlechtsverkehr.
Mein Kumpel und ich haben die beiden ordentlich verdroschen.
Ergebnis: Ich bekam eine Anzeige wegen Körperverletzung und mein Kumpel ebenso.

Obwohl wir bei einer Straftat dazwischen gegangen sind musste ich 2000 DM Schmerzensgeld bezahlen und mein Kumpel ebenso.

Die beiden hingegen, die bereits eine Akte, wegen verschiedenen kleinen Diebstahldelikten und Autoaufbrüchen hatten, bekamen 3 Monate auf Bewährung und 100 Stunden Arbeit in einer sozialen Einrichtung.

Das Mädchen bekam weder Schmerzensgeld, noch irgendeine andere Genugtuung für ihr schreckliches Erlebnis. Sie litt noch lange an den Erlebnissen durch Albträume und hat selbst heute noch Angst allein irgendwo hin zugehen, geschweigedenn mal einen Freund zu finden. Sie musste sich in psychologische Betreuung begeben.

Auf der anderen Seite wurde ein Bekannter, der eine Baufirma hatte und pleite ging und somit Haufen Schulden hatte zu 580 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verknackt, da es ihm nicht möglich war seine Gläubiger zufrieden zu stellen.

Toll, was für ein Rechtsstaat

CU
Andy

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