"und dann willst du mir erzählen, die gehen mit dem gleiche Srafmass wie mit einem Pflichtverteidiger aus dem Gerichtssaal. Also erzähl hier nix von gleich und gleich"
ähm... Ich habe nie behauptet, dass bei allen Delikten der "Gutbetuchte" milder bestraft wird (gerade bei Vermögensdelikten gibt es deutliche Differenzen)! Aber bei vorsätzlichen Tötungsdelikten (und darum geht es hier) helfen weder Anwalt noch Geld.
"Du bist ja ganz Weltfremd, oder willst einfach die Realität nicht sehen"
Natürlich! Klar doch! Im Gegensatz zu den meisten hier, weiß ich was in deutschen Gerichten abgeht!
"Mein Lieber, meine jüngste Enkelin ist genau 3 Jahre und es hätte auch sie sein können!"
Ok ich oute mich: Mein Name ist Silke und bin 23 Jahre alt. Du hast also Recht, dass ich keine Kinder habe, da das Studium doch reichlich blockiert!
Und wenn es deine Enkelin hätte sein können, dann hast du wohl deine Kinder falsch erzogen, schließlich ist die Mutter des getöteten Kindes nicht ganz unschuldig!
"Deinem >verwerflichen Es kommt ganz darauf an, wie man "verwerflich" definiert. Für mein Rechtsempfinden ist es das Allerletzte.
Gott sei dank, sind nicht die Richter so benommen von diesem Fall wie du es bist, denn sonst wäre ein sachliches Urteil nicht möglich. Ich kann nachvollziehen, dass, wenn man Enkel oder Kinder hat, hochkocht, aber wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo Lynchjustiz Gang und Gebe war.