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Was für ein Abschaum!

luttyy / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Da geht mit doch die Galle hoch.


Rasieren einer 3jährigen den Schädel und erschlagen sie. Einfach unbeschreiblich. Und es werden sich mit Sicherheit Leute finden, die für so etwas in der Psyche dieser Monstren noch eine Entschuldigung finden.


Ich bin einfach ausser mir und weiß gar nicht, wie ich einen solchen Abschaum betiteln soll.


Der Verteidiger von denen dürfte bei mir noch nicht 2,50€ bei meinen Gläubigern eintreiben!


 


luttyy


 

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Ach komm! technot
Jawohl! technot
niemehrmediamarkt luttyy „Was für ein Abschaum!“
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Harte Strafen bei Tötungsdelikten ist ja wohl ein Unsinn!
Dazu haben wir nicht das Recht--ergo-peng-- damit bringen wir den Täter zu seinem Richter!!

Damit entfällt außerdem der Zwang für den Pflichtverteidiger,dann muß er sich selbst verteidigen!

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