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Gewährleistungsgarantie

HeikoM / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an alle,


ich habe einen Fernseher zur Raparatur gebracht, der noch keine 2 Jahre alt ist. Laut Kassenbon habe ich eine Gewährleistungsgarantie von 2 Jahren. Der Händler sagt aber es besteht nur eine Garantie von einem Jahr und der Hersteller hat die Sache zu entscheiden.  Ich habe aber Informationen, dass der Händler und nicht der Hersteller dafür aufkommen muss. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?


Gruss,


Heiko

Andylol HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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Moin,

@Markus
Das ist so aber auch nicht ganz richtig.
Wenn ein gerät in den ersten 6 Monaten kaputt geht, ist es egal(!!!!), was der eigentliche Grund dafür ist, da der mangel, wie Du richtig sagst, schon zum KAUFZEITPUNKT vorhanden gewesen sin muss (neue Rechtsprechung ab 01,01.2002).
Und wenn es ein Verschleißteil, wie eine Sicherung ist...völlig egal!!!
dann kannst Du umtauschen , kaufpreis mindern oder sonst was. Der HÄNDLER (!!!) muss dafür geradestehen, keinesfalls sich an den hersteller abspeisen lassen! Es sei denn der hat in seiner FREIWILLIGEN Grantie bestimmte Leistungen, die man unbedingt in Anspruch nehmen will (z.B. Vor-Ort-Abholung etc. -> dann kann man aber bei Garantie-Inanspruchnahme auch in diesem(!) Falle keine Forderungen gegen den Händler geltend machen)

Im 6. bis 24. Monat hast Du trotzdem weiter Gewährleistungsanspruch..... allerdings nur noch auf Defekte, die auch seit jeher geregelt worden sind.
KEINE Verschleißteile etc. , sondern nur noch "echte" technische Mängel. dafür braucht man auch kein Gutachten oder ähnliches.

NUR: war der Defekt, z.B. durch eine 5 ct billige Sicherung ausgelöst, kann der Hersteller (und danach der Händler) seine geforderte oft übliche Reparaturpauschale geltend machen!

D.h. im Klartext:
in den ersten 6 Monaten, war der mangel schon zum Kaufzeitpunkt da und Du kannst Ersatz/ Umtausch/Kaufpreisminderung/Wandlung(Kaufpreiserstattung) etc. verlangen. das steht Dir zu !

Nach dem 6. bis zum 24. Monat steht auch niemand im regen: Nur, es werden nur Schäden auf Kosten des Herstellers repariert, die auch wirklich welche sind.
ist nur ein Verschleissteil an dem Ausfall schuld gewesen, ist alles GENAUSO, wie es immer war:
Entweder trotzdem reparieren lassen (auf eigene Kosten)
oder auf die Reparatur verzichten).

Gruß
Andylol