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Gewährleistungsgarantie

HeikoM / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an alle,


ich habe einen Fernseher zur Raparatur gebracht, der noch keine 2 Jahre alt ist. Laut Kassenbon habe ich eine Gewährleistungsgarantie von 2 Jahren. Der Händler sagt aber es besteht nur eine Garantie von einem Jahr und der Hersteller hat die Sache zu entscheiden.  Ich habe aber Informationen, dass der Händler und nicht der Hersteller dafür aufkommen muss. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?


Gruss,


Heiko

Markus Klümper HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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@Sirene: Das ist schon fast richtig. Es geht nähmlich nur um Fehler, die bereits ab Werk vorhanden waren - und davon geht der Gesetzgeber innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf automatisch aus. Fehler am dem 7.Monat fallen nicht mehr automatisch unter diese Gewährleistung. Du bist zwar zwei Jahre vor Fehlern ab Werk geschützt, aber es ist im Normalfall kaum nachweisbar, dass ein Fehler, der nach 10 Monaten auftritt, bereits beim Kauf bestanden hat, sich aber erst so spät gezeigt hat. Wenn ein Bauteil innerhalb der ersten zwei Jahre die Grätsche macht, aber beim Kauf offensichtlich in Ordnung war, gibts nach dem ersten halben Jahr keinen Gewährleistungsanspruch. Zum Glück gibts die Herstellergarantie. Diese umfaßt i.d.R. mehrjährige Vollgarantie auf alle Mängel, Ausnahme typischer Verschleiß oder Verbrauchsmaterialien. Allerdings besteht bei Inanspruchnahme dieser Garantie im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung kein Anspruch auf Transportkosten bei der Abwicklung. Zurücknehmen muß übrigens beim Defekt kein Händler etwas. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit zweimal nachzubessern, also zu reparieren. Dabei ist unerheblich ob beim zweiten mal der gleiche oder ein anderer Fehler vorliegt. Viele Händler tauschen allerdings sinnvollerweise in der ersten Zeit nach dem Kauf das defekte Gerät aus, insbesondere wenn eine Reparatur beim Hersteller ansteht. Ein Rechtsanspruch besteht darauf allerdings nicht.