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Gewährleistungsgarantie

HeikoM / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an alle,


ich habe einen Fernseher zur Raparatur gebracht, der noch keine 2 Jahre alt ist. Laut Kassenbon habe ich eine Gewährleistungsgarantie von 2 Jahren. Der Händler sagt aber es besteht nur eine Garantie von einem Jahr und der Hersteller hat die Sache zu entscheiden.  Ich habe aber Informationen, dass der Händler und nicht der Hersteller dafür aufkommen muss. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?


Gruss,


Heiko

Sirene HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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die ersten 6 Monate ist der Händler ersatzpflichtig, wenn da ein fehler auftritt, wird das Gerät zurückgenommen (umgetauscht oder Geld zurück oder Preisminderung), da allgemein davon ausgegangen wird, daß der Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war, wenn er in den ersten 6 Monaten auftritt. geschieht das später, mußt DU beweisen, daß der Fehler herstellungsbedingt ist, und das kann teuer werden (brauchst ein Gutachten) und lohnt sich daher nicht. Eigentlich hat man also nur 6 Monate echte Gewährleistung.