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Gewährleistungsgarantie

HeikoM / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo an alle,


ich habe einen Fernseher zur Raparatur gebracht, der noch keine 2 Jahre alt ist. Laut Kassenbon habe ich eine Gewährleistungsgarantie von 2 Jahren. Der Händler sagt aber es besteht nur eine Garantie von einem Jahr und der Hersteller hat die Sache zu entscheiden.  Ich habe aber Informationen, dass der Händler und nicht der Hersteller dafür aufkommen muss. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?


Gruss,


Heiko

Kolti HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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Vielleicht solltest Du mal in die Garantieurkunde schauen.

Brezel HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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Gewährleistungsgarantie???
Das habe ich ja noch nie gehört.
Gewährleistung - ist das, was Dir vom Gesetz her zusteht, seit 2002 sind das 2 Jahre.
Garantie - ist vom Hersteller gegeben und beschreibt zusätzliche, freiwillige Leistungen des Herstellers, z.B. vor Ort Austausch.
Die Garantieleistung kann logischerweise nur die Gewährleistung ergänzen.

Ansonsten => Garantieurkunde

Gruß Brezel

Sirene HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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die ersten 6 Monate ist der Händler ersatzpflichtig, wenn da ein fehler auftritt, wird das Gerät zurückgenommen (umgetauscht oder Geld zurück oder Preisminderung), da allgemein davon ausgegangen wird, daß der Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war, wenn er in den ersten 6 Monaten auftritt. geschieht das später, mußt DU beweisen, daß der Fehler herstellungsbedingt ist, und das kann teuer werden (brauchst ein Gutachten) und lohnt sich daher nicht. Eigentlich hat man also nur 6 Monate echte Gewährleistung.

Markus Klümper HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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@Sirene: Das ist schon fast richtig. Es geht nähmlich nur um Fehler, die bereits ab Werk vorhanden waren - und davon geht der Gesetzgeber innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf automatisch aus. Fehler am dem 7.Monat fallen nicht mehr automatisch unter diese Gewährleistung. Du bist zwar zwei Jahre vor Fehlern ab Werk geschützt, aber es ist im Normalfall kaum nachweisbar, dass ein Fehler, der nach 10 Monaten auftritt, bereits beim Kauf bestanden hat, sich aber erst so spät gezeigt hat. Wenn ein Bauteil innerhalb der ersten zwei Jahre die Grätsche macht, aber beim Kauf offensichtlich in Ordnung war, gibts nach dem ersten halben Jahr keinen Gewährleistungsanspruch. Zum Glück gibts die Herstellergarantie. Diese umfaßt i.d.R. mehrjährige Vollgarantie auf alle Mängel, Ausnahme typischer Verschleiß oder Verbrauchsmaterialien. Allerdings besteht bei Inanspruchnahme dieser Garantie im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung kein Anspruch auf Transportkosten bei der Abwicklung. Zurücknehmen muß übrigens beim Defekt kein Händler etwas. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit zweimal nachzubessern, also zu reparieren. Dabei ist unerheblich ob beim zweiten mal der gleiche oder ein anderer Fehler vorliegt. Viele Händler tauschen allerdings sinnvollerweise in der ersten Zeit nach dem Kauf das defekte Gerät aus, insbesondere wenn eine Reparatur beim Hersteller ansteht. Ein Rechtsanspruch besteht darauf allerdings nicht.

Andylol HeikoM „Gewährleistungsgarantie“
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Moin,

@Markus
Das ist so aber auch nicht ganz richtig.
Wenn ein gerät in den ersten 6 Monaten kaputt geht, ist es egal(!!!!), was der eigentliche Grund dafür ist, da der mangel, wie Du richtig sagst, schon zum KAUFZEITPUNKT vorhanden gewesen sin muss (neue Rechtsprechung ab 01,01.2002).
Und wenn es ein Verschleißteil, wie eine Sicherung ist...völlig egal!!!
dann kannst Du umtauschen , kaufpreis mindern oder sonst was. Der HÄNDLER (!!!) muss dafür geradestehen, keinesfalls sich an den hersteller abspeisen lassen! Es sei denn der hat in seiner FREIWILLIGEN Grantie bestimmte Leistungen, die man unbedingt in Anspruch nehmen will (z.B. Vor-Ort-Abholung etc. -> dann kann man aber bei Garantie-Inanspruchnahme auch in diesem(!) Falle keine Forderungen gegen den Händler geltend machen)

Im 6. bis 24. Monat hast Du trotzdem weiter Gewährleistungsanspruch..... allerdings nur noch auf Defekte, die auch seit jeher geregelt worden sind.
KEINE Verschleißteile etc. , sondern nur noch "echte" technische Mängel. dafür braucht man auch kein Gutachten oder ähnliches.

NUR: war der Defekt, z.B. durch eine 5 ct billige Sicherung ausgelöst, kann der Hersteller (und danach der Händler) seine geforderte oft übliche Reparaturpauschale geltend machen!

D.h. im Klartext:
in den ersten 6 Monaten, war der mangel schon zum Kaufzeitpunkt da und Du kannst Ersatz/ Umtausch/Kaufpreisminderung/Wandlung(Kaufpreiserstattung) etc. verlangen. das steht Dir zu !

Nach dem 6. bis zum 24. Monat steht auch niemand im regen: Nur, es werden nur Schäden auf Kosten des Herstellers repariert, die auch wirklich welche sind.
ist nur ein Verschleissteil an dem Ausfall schuld gewesen, ist alles GENAUSO, wie es immer war:
Entweder trotzdem reparieren lassen (auf eigene Kosten)
oder auf die Reparatur verzichten).

Gruß
Andylol