Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?
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Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?
Denke ich zwar auch - aber eine interessante Frage wäre, ob analog zu den Butterflymesser-Besitzern, die ihre Waffen abgeben müssen, nicht zukünftig auch von den Tauschbörsianern verlangt werden kann, dass sie ihre Musikkopien zum Vernichten abgeben.
Zu diesem Thema passt folgende Meldung...
http://www.gezfu.de/microsoftcebit.html
...die man je nach Mentalität und Tagesform als amüsant oder auch als lächerlich einstufen kann. Ich tendiere eher zu letzerem ;-)
CU
Olaf