Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?
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Natürlich können Gesetze auch rückwirkend Gültigkeit erwirken ! Es gibt ja schließlich nicht nur das StGB. Ist ein Gesetz ( nur mal ein einfaches Beispiel ) verfassungswidrig und diese Verfassungswidrigkeit
wurde z.B. von der entsprechenden Instanz bestätigt muß das Gesetz
neu in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und ggf. auch terminlich angepaßt werden ( d.h. oftmals erfolgt eine Rückdatierung die den Bundeshaushalt nicht selten in eine mißliche Lage bringt ).