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Rückwirkend auch

Barbara Mertins / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?

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GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
doomsday Olaf19 „GG Art. 103, Abs. 2:“
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Natürlich können Gesetze auch rückwirkend Gültigkeit erwirken ! Es gibt ja schließlich nicht nur das StGB. Ist ein Gesetz ( nur mal ein einfaches Beispiel ) verfassungswidrig und diese Verfassungswidrigkeit
wurde z.B. von der entsprechenden Instanz bestätigt muß das Gesetz
neu in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und ggf. auch terminlich angepaßt werden ( d.h. oftmals erfolgt eine Rückdatierung die den Bundeshaushalt nicht selten in eine mißliche Lage bringt ).

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GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
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