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Telekom erlaubt DSL mit Router und x-Usern!

DannyCoburg / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Herrschaftszeiten! Immer wieder liest man, daß es von der Telekom nicht erlaubt sei, an einen DSL-Zugang Router zu hängen, damit mehrere Personen gleichzeitig surfen. Da ich genau das tun will, habe ich heute verschiedene Stellen der Telekom angerufen und ausnahmslos alle haben mir bestätigt, daß es mit einem ganz normalen DSL-Zugang überhaupt kein Problem und ausdrücklich erlaubt sei. Hier ist die Nr. der Telekom für DSL-Geschichten: 0800-3301000, falls jemand noch Zweifel hat. Es wird also nicht extra der DSL 1500-Tarif (denke, der heißt so) benötigt, habe extra gefragt. Der einzige Nachteil ist, daß die Geschwindigkeit gesplittet wird, wie mir die Telekom heute auch bestätigte.


 

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Telekom erlaubt DSL mit Router und x-Usern!“
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Ja, natürlich T-Online und nicht die Telekom, habe ich gestern in der brütenden Hitze des Tages einfach falsch hingeschrieben, sorry. Die Frage hatte ich T-Online gestellt, und zwar dem "Technischen Support" unter Tel. 0180-5345345 und "DSL-Technik" unter 0800-3304433 und sogar noch der Störungsstelle (da ich kurz nicht reinkam) unter 0800-3302000.
Also alle 3 von T-Online, mit Telekom hatte ich überhaupt nicht gesprochen.

T-Online sagte ich, daß ich mit meinem Sohn online zocken und deswg. Router ranhängen wolle. Ich fragte, ob dies mit meinem normalen DSL Flat erlaubt sei, oder ob ich hierzu den 1500-er Tarif benötige (ich weiß, daß seinerzeit Werbung verbreitet wurde, daß man jetzt mit dem neuen Tarif 1500 mehrere User gleichzeitig bedienen könne, deswg. fragte ich ja). Unter den o.a. Nrn. wurde mir jedesmal gesagt, daß dies mit "normalem" DSL erlaubt sei, einer wollte mir gar gleich einen Router verkaufen bzw. er wies auf den T-Punkt hin, falls ich nicht gleich bestellen wolle. Probiert doch mal die Nrn. aus, sind ja kostenfrei!

In meinen AGB, Stand 1.11.02, beinhalten alle Punkte (von 1.0 bis 13.5) keinerlei Hinweis, daß das Gewünschte nicht erlaubt sei. Wo soll das stehen? Der einzige Punkt, der dem nahe kommt, wäre "1.2 Mitnutzer": "Der Nutzer kann über seine Hauptkennung Mitnutzer einrichten, sofern sich dies aus den Leistungsbeschreibungen etc. ergibt." Dies hat, denke ich, aber mit meinem Vorhaben nix zu tun.

Wenn es denn nicht erlaubt wäre, warum sollte T-Online mir jedesmal Falschinformation geben? Wie gesagt, mal selbst kostenlos anrufen, mehr kann man doch nicht machen. Vielleicht sind ja die AGB geändert worden. Ich werde es jetzt jedenfalls machen.

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