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Fragwürdige Abmahnpraxis bei Homepages

Olaf19 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Dieser Thread wäre ebenso ein Fall für die News-Seite gewesen oder auch für Contra Nepp - ich setze ihn mal hier rein, weil dieses Thema vor allem Leute betrifft, die sich einen eigenen Internet-Auftritt gestalten wollen bzw. gestaltet haben.

Daß kleine Nachlässigkeiten wie ein fehlendes Impressum auf einer kommerziell genutzten Seite - wobei nach wie vor eine Grauzone zwischen rein privaten und geschäftlichen Homepages besteht - eine fette Abmahnung zur Folge haben können, wurde hier schon des öfteren diskutiert. Nun hat die Abmahnwelle auch mal ein prominentes Opfer erwischt:

Der Webauftritt des Nachrichtensenders \'n-tv\' wurde abgemahnt - alles weitere hier.

Gut, die wenigsten von Euch werden auf ihren Homepages Links zu ausländischen Glücksspiel-Anbietern plaziert haben, die hierzulande verboten sind. Aber vielleicht hilft es trotzdem jemandem weiter, der eine ähnlich böse Überraschung im Briefkasten vorfindet - ob nun von jenem ominösen Herrn Eisenhart oder von anderer Stelle.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 xafford „hi olaf, nein, serienabmahnungen an sich sind nicht unzulässig, nur ist eine...“
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> ein abgemahnter niemandem mitteilen darf, daß er abgemahnt wurde und auch die abmahnung nicht weitergeben darf

Hmmm... na das ist schon ein starkes Stück. Wenn also jemand auf dem Brett hier oder auch unter Contra Nepp postet, daß er abgemahnt worden ist und von uns wissen möchte, ob das rechtens war, setzt er sich damit schon ins Unrecht?! Wenn er deswegen seinen Anwalt konsultieren will, darf er ihm aber schon die Abmahnung vorlegen, oder? ;-)

Weißt Du wie viele gleich lautende Abmahnungen vonnöten sind, damit die Aktion als Serien-A. eingestuft wird?

Danke Dir und CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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