Hallo zusammen.
Dieser Thread wäre ebenso ein Fall für die News-Seite gewesen oder auch für Contra Nepp - ich setze ihn mal hier rein, weil dieses Thema vor allem Leute betrifft, die sich einen eigenen Internet-Auftritt gestalten wollen bzw. gestaltet haben.
Daß kleine Nachlässigkeiten wie ein fehlendes Impressum auf einer kommerziell genutzten Seite - wobei nach wie vor eine Grauzone zwischen rein privaten und geschäftlichen Homepages besteht - eine fette Abmahnung zur Folge haben können, wurde hier schon des öfteren diskutiert. Nun hat die Abmahnwelle auch mal ein prominentes Opfer erwischt:
Der Webauftritt des Nachrichtensenders \'n-tv\' wurde abgemahnt - alles weitere hier.
Gut, die wenigsten von Euch werden auf ihren Homepages Links zu ausländischen Glücksspiel-Anbietern plaziert haben, die hierzulande verboten sind. Aber vielleicht hilft es trotzdem jemandem weiter, der eine ähnlich böse Überraschung im Briefkasten vorfindet - ob nun von jenem ominösen Herrn Eisenhart oder von anderer Stelle.
CU
Olaf
Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.616 Beiträge
hi olaf,
nein, serienabmahnungen an sich sind nicht unzulässig, nur ist eine serienabmahnung dann ein betrugsdelikt, wenn für jede einzelne der serienabmahnungen die gebühr erhoben wird, die für eine einzelabmahnung fällig wäre (also die aufwandskosten des anwalts), da der anwalt das schreiben ja prinzipiell nur einmal erstellt und die serienbrieffunktion den rest erledigt.
da liegt auch der hund begraben, man kann nicht wirklich nachweisen, daß eine abmahnung eine serienabmahnung ist, man kann nur den verdacht haben es wäre eine, wenn es sehr viele abmahnungen an verschiedene leute mit gleichem wortlaut gibt. allerdings gibt (gab?) es noch eine klausel, daß ein abgemahnter niemandem mitteilen darf, daß er abgemahnt wurde und auch die abmahnung nicht weitergeben darf (außer bei gerichtlichen auseinandersetzungen selbstverständlich).