Hallo zusammen.
Dieser Thread wäre ebenso ein Fall für die News-Seite gewesen oder auch für Contra Nepp - ich setze ihn mal hier rein, weil dieses Thema vor allem Leute betrifft, die sich einen eigenen Internet-Auftritt gestalten wollen bzw. gestaltet haben.
Daß kleine Nachlässigkeiten wie ein fehlendes Impressum auf einer kommerziell genutzten Seite - wobei nach wie vor eine Grauzone zwischen rein privaten und geschäftlichen Homepages besteht - eine fette Abmahnung zur Folge haben können, wurde hier schon des öfteren diskutiert. Nun hat die Abmahnwelle auch mal ein prominentes Opfer erwischt:
Der Webauftritt des Nachrichtensenders \'n-tv\' wurde abgemahnt - alles weitere hier.
Gut, die wenigsten von Euch werden auf ihren Homepages Links zu ausländischen Glücksspiel-Anbietern plaziert haben, die hierzulande verboten sind. Aber vielleicht hilft es trotzdem jemandem weiter, der eine ähnlich böse Überraschung im Briefkasten vorfindet - ob nun von jenem ominösen Herrn Eisenhart oder von anderer Stelle.
CU
Olaf
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
naja, die nachricht ist nicht ganz vollständig. laut heise wurde gegen den abmahner schon strafanzeige wegen betrug gestellt, außerdem ist es (wie so oft) naheliegend, daß es sich um eine serienabmahnung handelt.
des weiteren darf er nur seiten abmahnen, die sich in einem wettbewerbsverhältnis mit ihm befinden (was beid en meisten wohl ncith gegeben ist). also falls sowas reintrudelt immer erst schriftlich einspruch erheben und eine negative feststellung beim gericht beantragen. und das so schnell wie möglich, also bevor die frist abläuft.
Hi Xafford!
Danke für Deine ergänzenden Anmerkungen. Eine Frage hätte ich schon noch auf der Pfanne: Sind Serienabmahnungen eigentlich prinzipiell unzulässig, und ab wie vielen Abmahnungen beginnt eine "Serie"?
CU
Olaf
hi olaf,
nein, serienabmahnungen an sich sind nicht unzulässig, nur ist eine serienabmahnung dann ein betrugsdelikt, wenn für jede einzelne der serienabmahnungen die gebühr erhoben wird, die für eine einzelabmahnung fällig wäre (also die aufwandskosten des anwalts), da der anwalt das schreiben ja prinzipiell nur einmal erstellt und die serienbrieffunktion den rest erledigt.
da liegt auch der hund begraben, man kann nicht wirklich nachweisen, daß eine abmahnung eine serienabmahnung ist, man kann nur den verdacht haben es wäre eine, wenn es sehr viele abmahnungen an verschiedene leute mit gleichem wortlaut gibt. allerdings gibt (gab?) es noch eine klausel, daß ein abgemahnter niemandem mitteilen darf, daß er abgemahnt wurde und auch die abmahnung nicht weitergeben darf (außer bei gerichtlichen auseinandersetzungen selbstverständlich).
> ein abgemahnter niemandem mitteilen darf, daß er abgemahnt wurde und auch die abmahnung nicht weitergeben darf
Hmmm... na das ist schon ein starkes Stück. Wenn also jemand auf dem Brett hier oder auch unter Contra Nepp postet, daß er abgemahnt worden ist und von uns wissen möchte, ob das rechtens war, setzt er sich damit schon ins Unrecht?! Wenn er deswegen seinen Anwalt konsultieren will, darf er ihm aber schon die Abmahnung vorlegen, oder? ;-)
Weißt Du wie viele gleich lautende Abmahnungen vonnöten sind, damit die Aktion als Serien-A. eingestuft wird?
Danke Dir und CU
Olaf
naja...er darf schon sagen, DAß er abgemahnt wurde, er darf nur nicht das schreiben weiterreichen oder den wortlaut oder den abmahnenden nennen.
wieviele abmahnungen nötig sind hängt wohl einzig und allein am ermessen des richters.
hallo!
also ich habe mich auch mit diesem thema beschäftigt (besser beschäfftigen müssen ,diese formulierung scheint woll von nöten!?)
ich war ersteinmal sehr verwundert .dieser ganze vorgang scheint mir aber vom gesetz her (leider bin ich ein laie) gedeckt zu sein.
noch merkwürdiger fand ich es ,dass ein s.g. "abmahnanwalt der erste stunde" RAe:Günter Freiherr von Gravenreuth nun einige fälle von dieser abmahnwelle vertritt gegen diesen "eisen-typen".
auf einer anderen anwalt-page (http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r61.html)habe ich zu diesem thema eine recht gute einschätzung gefunden auch in hinblick auf serienabmahnung.
leider ist man gezwungen sich mit solch einem mist auseinander-
zusetzen , wenn man nicht irgendwann wegen einer homepage ins gefängnis will.
mfg chucka
(ich hoffe ich habe mich nicht wegen dieses anwalt-links nicht strafbar gemacht und streite ;-) alles ab,was diesen text betrifft)
Hi Chucka!
> ich hoffe ich habe mich nicht wegen dieses anwalt-links nicht strafbar gemacht
Sieht ganz so aus, als wenn Du auf der sicheren Seite bist: Erstens bist Du ja nicht Betreiber dieser Seiten - das ist Michael Nickles, und der wird schon ein "wasserdichtes Alibi" = sich von den Links seiner User gebührend distanziert haben.
Zum anderen ist die URL, die Du hier gepostet hast, gar kein Link, sondern eben nur eine URL. Das heißt: Wenn man sie anklickt, wird man nicht auf die Seite weitergeleitet, weil die URL nicht verlinkt ist, und das macht rechtlich einen Unterschied. Nachzulesen das Ganze auf der Homepage_vom WDR-Computerclub-Redakteur Wolfgang Back.
CU
Olaf
hallo olaf!
ich glaube bzw. hoffe das der hr.back da recht hat und werde es genauso handhaben. trotzdem werde ich mir noch einen disclaimer zulegen ,obwohl man es auf einer privaten hp nicht unbedingt muss.
vielen dank für den link/weiterleitung oder hinweis auf die seite
bis denne chucka