Hallo zusammen.
Dieser Thread wäre ebenso ein Fall für die News-Seite gewesen oder auch für Contra Nepp - ich setze ihn mal hier rein, weil dieses Thema vor allem Leute betrifft, die sich einen eigenen Internet-Auftritt gestalten wollen bzw. gestaltet haben.
Daß kleine Nachlässigkeiten wie ein fehlendes Impressum auf einer kommerziell genutzten Seite - wobei nach wie vor eine Grauzone zwischen rein privaten und geschäftlichen Homepages besteht - eine fette Abmahnung zur Folge haben können, wurde hier schon des öfteren diskutiert. Nun hat die Abmahnwelle auch mal ein prominentes Opfer erwischt:
Der Webauftritt des Nachrichtensenders \'n-tv\' wurde abgemahnt - alles weitere hier.
Gut, die wenigsten von Euch werden auf ihren Homepages Links zu ausländischen Glücksspiel-Anbietern plaziert haben, die hierzulande verboten sind. Aber vielleicht hilft es trotzdem jemandem weiter, der eine ähnlich böse Überraschung im Briefkasten vorfindet - ob nun von jenem ominösen Herrn Eisenhart oder von anderer Stelle.
CU
Olaf
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Hi Xafford!
Danke für Deine ergänzenden Anmerkungen. Eine Frage hätte ich schon noch auf der Pfanne: Sind Serienabmahnungen eigentlich prinzipiell unzulässig, und ab wie vielen Abmahnungen beginnt eine "Serie"?
CU
Olaf