Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.
Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.
Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Danke im voraus
1er Cru
Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge
Wo ist dein Problem?
Wenn er bestellt, dann gibt er normaler Weise auch eine Lieferadresse an.
Dagegen, dass die Lieferadresse falsch ist, schuetzt dich keiner -- und kann dich auch keiner schuetzen;
gegen so was sind nicht mal die "Grossen" (Q*****, N*********,O***) gefeit.
Und: eine gewisse Sicherheit sollte dir geben, wenn dein Shopsystem verlangt, dass sich der (potentielle) Kunde registriert.
Also: Der Kunde legt Waren in den Warenkorb, drueckt auf "Bestellen" -- und muss, sofern er es noch nicht getan hat, zunaechst eine Registrierungsseite ausfuellen --
damit das ganze einigermassen sicher ist, bekommt er dann einen Code an seine eMail-Adresse geschickt, mit dem er sich authentifizieren muss.
beim naechsten mall loggt er sich dann sofort mit dem Code ein.
Volker