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Auskunft der Dt Telekom über IP-Adressen und zugehörigen Daten

1er Cru / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.

Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.

Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.

Danke im voraus
1er Cru

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Indronil Ghosh 1er Cru „Auskunft der Dt Telekom über IP-Adressen und zugehörigen Daten“
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Hallo,
ich würde mich nicht auf das Fernabfragegesetzt verlassen, es ist alles sehr schwammig vormuliert.
Das Problem ist es muß sich um "leichtverderbliche" Ware handeln, Wein dürfte nicht darunter fallen.
Ich habe selber einen kleinen Computer Shop, würde selbstverständlich auch mehr über den Versand verkaufen, nurdas Risiko ist zu groß (Händlerfeindlich), auf dauer werden nur die großen überleben, es sein den das Gesetz wird geändert...
Ist meine persönlich Meinung, für Spaßvögel eröffnet der ganze Mist nur die Türen....

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