Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.
Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.
Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Danke im voraus
1er Cru
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Eine Möglichkeit wäre Vorkasse, d.h. per Kreditkarte oder Vorabüberweisung anstatt von Rechnung( Nachteil: geringere Akzeptanz!).
Der Kunde hat aber trotzdem 14 uneingeschränktes Rückgaberecht( es sei denn, er trinkt den Wein=)), ohne Angaben von Gründen lt. dt. Fernabsatzgesetz.
T-Online gibt die IP-Adressdaten aber nur an ermittelnde Polizei/Staatsanwalt heraus. Und Rückgabe ist nun mal keine Straftat!>kq
Daß die Telekom die IP-Adressdaten nur an Polizei/Staatsanwalt herausgibt dachte ich mir schon, finde ich
auch richtig. Ansonsten könnte man unter irgendeinem Vorwand ja sämtliche Adressen von Leuten die auf die
Homepage zugegriffen haben, erfahren.
Also, wenn einer bestellt, aber die Ware dann nicht abnimmt, z.B. die Annahme verweigert, ist das Dein Pech! Auch nach Annahme hat er ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen! Du kannst keinen Schadensersatz verlangen und auch nicht auf Vertragserfüllung bestehen. So sieht es die Rechtslage vor.
Außerdem: Was hat die Telekom mit der IP-Adresse zu tun? Ich z.B. bin kein Kunde der Telekom!!!
hier steht eigentlich alles zum Thema. Suche im Forum für Internet Recht oder Verbraucherrecht!
Gruß,Loopi©
Hi, soviel ich weiß benutzt praktisch jeder den Backbone der Telekom. Auch NGI etc.
Ich hätte es aber genauer ausdrücken müssen: Ich meine natürlich denjenigen der die Leitung zur Verfügung stellt.
Vorauskasse ist natürlich das beste, wird aber wahrscheinlich schlecht angenommen.
Das mit dem 14 tägigen Rückgaberecht gilt doch bei Lebensmitteln und Getränken nicht.
Und Wein dürfte ein Geträn iSd § 1 I Nr.5 sein, oder was meinst Du?
(Da kann man bestimmt darüber streiten)
Steht im FernAbsG. Dein Link ist echt praktisch, danke! Kannte ich noch nicht.
Viele Grüße
1er Cru
Hallo,
ich würde mich nicht auf das Fernabfragegesetzt verlassen, es ist alles sehr schwammig vormuliert.
Das Problem ist es muß sich um "leichtverderbliche" Ware handeln, Wein dürfte nicht darunter fallen.
Ich habe selber einen kleinen Computer Shop, würde selbstverständlich auch mehr über den Versand verkaufen, nurdas Risiko ist zu groß (Händlerfeindlich), auf dauer werden nur die großen überleben, es sein den das Gesetz wird geändert...
Ist meine persönlich Meinung, für Spaßvögel eröffnet der ganze Mist nur die Türen....
Genau das ist das Problem - ich bin mir nicht sicher ob Wein darunter fällt, aber ich glaube er gilt eher als
nicht verderblich.
Falls ich irgendwo näheres erfahre, gebe ich Dir Bescheid - momentan bin ich diesbezüglich noch ziemlich blank.
Ciao
1er Cru
wäre sehr an einem sachlichen Austausch über Deine Erfahrungen interssiert, wenn Du es wagen solltest.
Meine e-Mail: indronil@gmx.net
Wo ist dein Problem?
Wenn er bestellt, dann gibt er normaler Weise auch eine Lieferadresse an.
Dagegen, dass die Lieferadresse falsch ist, schuetzt dich keiner -- und kann dich auch keiner schuetzen;
gegen so was sind nicht mal die "Grossen" (Q*****, N*********,O***) gefeit.
Und: eine gewisse Sicherheit sollte dir geben, wenn dein Shopsystem verlangt, dass sich der (potentielle) Kunde registriert.
Also: Der Kunde legt Waren in den Warenkorb, drueckt auf "Bestellen" -- und muss, sofern er es noch nicht getan hat, zunaechst eine Registrierungsseite ausfuellen --
damit das ganze einigermassen sicher ist, bekommt er dann einen Code an seine eMail-Adresse geschickt, mit dem er sich authentifizieren muss.
beim naechsten mall loggt er sich dann sofort mit dem Code ein.
Volker
Ist wahrscheinlich die beste Lösung, denn eine vorherige Verifizierung der Adresse via Brief und darin mitgeteiltem
Passwort (a la web.de) dürfte wohl kaum jemanden dazu veranlassen bei mir einzukaufen.
Ein gewisses Maß an Unsicherheit muß wohl hingenommen werden.
Danke für die Antwort
Die bei dir Wein bestellen wollen müßen sich halt vorher registrieren lassen und du schickst denen dann ein Paßwort wo sie sich auf ihr eigenes Konto bei dir einloggen
Hei, warum schickst du das ganze nicht einfach per Nachnahme ???
Gruß
Kamusi
Weil Nachnahme immer zusätzlich kostet. Bei einer Lieferung über zB 150 DM würden je nach Fall ca 15 DM Versandkosten
und zusätzlich die Nachnahmegebühr anfallen.
Das wird für den Kunden zu teuer.
Klar, aber was ist für dich sicherer ?
Die meisten Händler machens so, zumindest beim ersten mal.
Und ich denke du willst deinem Geld nicht nachlaufen, oder?
Gruß Kamusi
Oh man?
Wieso soll ich deinen scheiss Wein übers Internet bestellen?
Du brauchst auch keinen bestellen, denn an Leute ohne Namen verschick ich eh nix ;-))))
Feigling