Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.
Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.
Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Danke im voraus
1er Cru
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Also, wenn einer bestellt, aber die Ware dann nicht abnimmt, z.B. die Annahme verweigert, ist das Dein Pech! Auch nach Annahme hat er ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen! Du kannst keinen Schadensersatz verlangen und auch nicht auf Vertragserfüllung bestehen. So sieht es die Rechtslage vor.
Außerdem: Was hat die Telekom mit der IP-Adresse zu tun? Ich z.B. bin kein Kunde der Telekom!!!
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Gruß,Loopi©