Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.
Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.
Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Danke im voraus
1er Cru
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Eine Möglichkeit wäre Vorkasse, d.h. per Kreditkarte oder Vorabüberweisung anstatt von Rechnung( Nachteil: geringere Akzeptanz!).
Der Kunde hat aber trotzdem 14 uneingeschränktes Rückgaberecht( es sei denn, er trinkt den Wein=)), ohne Angaben von Gründen lt. dt. Fernabsatzgesetz.
T-Online gibt die IP-Adressdaten aber nur an ermittelnde Polizei/Staatsanwalt heraus. Und Rückgabe ist nun mal keine Straftat!>kq